Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Oldenburg: Bewerbung als „Jahreswagen“ irreführend, wenn das Fahrzeug ein Mietwagen warveröffentlicht am 20. November 2010
OLG Oldenburg, Urteil vom 16.09.2010, Az. 1 U 75/10
§§ 5, 8 Abs. 4 UWG
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass die Bewerbung eines gebrauchten Pkw mit dem Ausdruck „Jahreswagen (1 Vorbesitzer)“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn der Wagen zuvor als Mietwagen gewerblich genutzt wurde und über 20.000 km Laufleistung aufweist. Der Verbraucher stelle sich bei dieser Form der Bewerbung einen relativ jungen, wenig genutzten Gebrauchtwagen mit einem Vorbesitzer vor, der sich als Alternative zum Kauf eines (unwesentlich teureren) reimportierten Neufahrzeugs darstelle. Er denke nicht ohne weiteres daran und gehe nicht davon aus, ein Fahrzeug zu erwerben, das durch eine Vielzahl von Händen gegangen sei, auch wenn es sich dabei um eine Vielzahl von Mietern gehandelt habe, die das Fahrzeug lediglich für einen beschränkten Zeitraum genutzt haben. Erfahrungsgemäß sei der Pflegezustand und die Abnutzung solcher Fahrzeuge wesentlich schlechter bzw. höher als bei üblichen „Jahreswagen“. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamm: Werbung für Gebrauchtwagen mit der Formulierung „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer/1. Hand“ ist irreführend, wenn Wagen gewerblich genutzt wurdeveröffentlicht am 2. September 2010
OLG Hamm, Urteil vom 30.08.2010, Az. I-4 U 101/10
§§ 3, 5 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Bewerbung eines Pkw durch eine Kfz-Händlerin über eine Internetplattform mit der Beschreibung „Jahreswagen 1 Vorbesitzer“ und „1. Hand“ irreführend ist, wenn der Pkw zuvor von zwei Mietwagenfirmen genutzt worden. Es sei irreführend, wenn zusätzlich zur Verwendung des Begriffs „Jahreswagen“ auf die Anzahl der Vorbesitzer abgestellt werde, ohne dass über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt werde. Der durschnittliche Kaufinteressent verbinde die Beschreibung „Jahreswagen 1 Vorbesitzer“ mit einer bestimmten Vorstellung über die Anzahl der Nutzer und die Einsatzbedingungen. Bei einem Mietwagen sei davon auszugehen, dass der Wagen auf unterschiedlichste Art und Weise und mit schwankender Sorgfalt bewegt worden sei, was Einfluss auf den Zustand des Pkw und somit dessen Preis insgesamt habe.