Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BVerwG: Wetten auf das Wetter sind nicht als unzulässiges öffentliches Glücksspiel zu untersagenveröffentlicht am 11. Juli 2014
BVerwG, Urteil vom 09.07.2014, Az. 8 C 7.13
§ 3 GlüStVDas BVerwG hat entschieden, dass die Werbeaktion eines Kaufhauses, den Kaufpreis für bestimmte Waren zu erstatten, wenn es an einem bestimmten Tag/Ort zu einer bestimmten Zeit regnet, kein unzulässiges Glücksspiel ist. Es handele sich bei dem Kaufpreis für die Waren nicht um ein „Entgelt zum Erwerb einer Gewinnchance“, da der Kunde die gekaufte Ware ohne Verlustrisiko behalten könne. Die Warenpreise seien auch nicht anlässlich der Aktion erhöht worden, so dass kein verdecktes Entgelt vorliege. Zur Pressemitteilung Nr. 47/2014 vom 09.07.2014:
- OLG Köln: Werbung für Süßigkeiten mit Kopplung an ein Gewinnspiel ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 12. Dezember 2012
OLG Köln, Urteil vom 21.09.2012, Az. 6 U 53/12 – nicht rechtskräftig
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Anhang (zu § 3 Abs. 3) Nr. 28 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine Fernseh-Werbung für Fruchtgummi, in welcher angekündigt wird, dass man beim Kauf von fünf Packungen zum Preis von ca. je 1 € die Originaleinkaufsbelege einsenden und so die Chance erlangen könne, einen von 100 „Goldbärenbarren“ im Wert von 5.000 € zu gewinnen, wettbewerbswidrig ist, weil darin eine unzulässige Kopplung von Warenabsatz und Gewinnspiel liegt. Die Werbung richte sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die besonders schutzbedürftig seien. Für die Beurteilung der Unlauterkeit komme es auf den Einzelfall an; hier liege sie vor, da Minderjährigen eine unrealistische Korrelation von Mehreinkauf und Gewinnchance vorgespiegelt werde und sie dadurch zu einem Kauf über Bedarf angeregt würden. Zitat: