Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BVerfG: Auch nicht für das Internet genutzte internetfähige PCs unterliegen der Rundfunkgebühr / GEZveröffentlicht am 9. Oktober 2012
BVerfG, Beschluss vom 22.08.2012, Az. 1 BvR 199/11
Art. 5 Abs. 1 S. GGDas BVerfG hat bestätigt, dass auch internetfähige PCs von Rundfunkgebühren erfasst sind. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der mit dem PC keine Rundfunksendungen empfing und auch nicht über herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte verfügte. Aus der Pressemitteilung Nr. 70/2012 des BVerfG vom 02.10.2012: (mehr …)
- BVerwG: Werden für alle privat genutzten Geräte Rundfunkgebühren entrichtet, ist das „Zweitgerät“ im beruflich genutzten Arbeitszimmer nicht gebührenpflichtigveröffentlicht am 18. August 2011
BVerwG, Urteile vom 17.08.2011, Az. 6 C 15.10; Az. 6 C 45.10; Az. 6 C 20.11
§§ 2; 5 RGebStV
Das BVerwG hat laut Pressemitteilung Nr. 67/2011 entschieden, dass beruflich genutzte Zweitgeräte in einer gemischt privat/freiberuflich genutzten Wohnung nicht der Rundfunkgebührenpflicht unterfallen. Zitat: „Die Kläger nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden. (mehr …) - OVG Nordrhein-Westfalen: Autoradio eines Senioren-Beförderungsautos GEZ-befreitveröffentlicht am 31. Juli 2011
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2011, Az. 8 A 2570/10
§ 5 Abs. 7 S. 1 RGebStVDas OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass für ein Autoradio in einem Fahrzeug, welches ausschließlich der Beförderung von Bewohnern eines Seniorenzentrums dient, keine Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen. Eine Ausnahmeregelung für „Einrichtungen der Altenhilfe“ gelte auch für die dafür genutzten Kraftfahrzeuge, die unselbständige Teile dieser Einrichtungen seien. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Bremen-Blumenthal: GEZ-Mitarbeitern darf Hausverbot erteilt werdenveröffentlicht am 19. April 2011
AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 23.08.2010, Az. 42 C 43/10
§§ 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S. 2 BGBDas AG Bremen-Blumenthal hat entschieden, dass Mitarbeitern und Rundfunkgebührenbeauftragten einer Rundfunkanstalt (von einem Gewerbetreibenden) ein Hausverbot erteilt werden kann. Das Gericht vermochte eine Gefährdung des Fortbestands des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Institution nicht zu erkennen. Dies war von der Beklagten eingewandt worden, wenn in Folge der Schaffung eines Präzedenzfalls jeder Hausbesitzer ein wie hier geartetes Hausverbot aussprechen und hierdurch die gesetzlich festgeschriebene Kontrollfunktion der Beklagten leerlaufen lassen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BVerwG: Für internetfähige PCs sind Rundfunkgebühren zu zahlen / GEZveröffentlicht am 2. November 2010
BVerwG, Urteile vom 27.10.2010, Az. 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09 Art. 3 Abs. 1; 5 Abs. 1; 12 Abs. 1 GG
Das BVerwG hat per Pressemitteilung vom 29.09.2010 (Nr. 93/2010) mitgeteilt, dass internetfähige PCs, unabhängig von ihrer tatsächlichen Anbindung an das Internet und unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob mit dem jeweiligen PC tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen empfangen werden, der Rundfunkgebührenpflicht (sog. GEZ-Gebühr) unterliegen. Entscheidend sei, ob der PC technisch in der Lage sei, solche Sendungen zu empfangen. Zitat: (mehr …)
- VG Hamburg: Zu der Verjährung von GEZ-Gebühren / Rechtsanwaltskosten zur Abwehr verjährter GEZ-Gebühren sind erstattungsfähigveröffentlicht am 24. März 2010
VG Hamburg, Urteil vom 26.09.2005, Az. 16 K 5938/04
§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO; § 4 RGebStVDas VG Hamburg hat in diesem etwas älteren Urteil darauf hingewiesen, dass Gebührenforderungen der GEZ innerhalb von vier Jahren verjähren. Bedient sich der Gebührenpflichtige zur Abwehr einer verjährten Gebührenforderung der GEZ eines Rechtsanwalts, so können dessen Kosten der Gebührenstellerin auferlegt werden, wenn die Beauftragung des Anwalts notwendig war. Im vorliegenden Fall bejahte das Verwaltungsgericht die Notwendigkeit mit folgender Argumentation. (mehr …)