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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. August 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Dresden, Urteil vom 14.07.2015, Az. 14 U 584/15 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass eine Krankenkasse auf ihrer Webseite potentiellen Neukunden ein Schreiben zur Kündigung der Mitgliedschaft bei Mitbewerbern zur Verfügung stellen darf. Allerdings darf in diesem Musterschreiben nicht der Passus enthalten sein, dass „sämtliche in der Vergangenheit abgegebenen Werbe- und Anruferlaubnisse widerrufen“ würden, was auch für Rückwerbeversuche gelten solle. Dadurch würden Wettbewerber unzulässig gezielt behindert, da diesen untersagt würde, sogar noch vor Wirksamkeit der Kündigung und Beendigung der Mitgliedschaft Fragen in Bezug auf das alte Vertragsverhältnis zu klären (Beitragsrückstände, Kündigungsabwicklung etc.). Auch hätten betroffene Krankenkassen aus Wettbewerbsgesichtspunkten das Recht, den Kündigungswilligen durch geeignete Anstrengungen als Mitglied zu behalten.

  • veröffentlicht am 8. Juli 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Stuttgart, Urteil vom 02.07.2015, Az. 2 U 148/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Werbung einer Drogeriemarktkette, auch Rabattgutscheine der Konkurrenz einzulösen, keine gezielte Behinderung darstellt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Mai 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. I ZR 224/12
    § 4 Nr. 10 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass das sog. „Screen Scraping“, also der automatisierte Abruf von Daten von einer Internetseite, um sie auf einer anderen Internetseite anzuzeigen, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Zur Pressemitteilung Nr. 69/2014 vom 30.04.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss 07.2011
    §§ 3; 4 Nr. 10 UWG; ggf. §§ 823, 1004 BGB

    Das LG Hamburg hat den Betreibern eines Internetforums, in dem sich Mitglieder eines von einem Dritten angebotenen Onlinerollenspiels trafen, untersagt, sog. Ingame-Währung, Accounts, Cheats, Hacks und Bots für dieses Onlinerollenspiel anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben. Betreibergesellschaft und Geschäftsführer des Forums wurden darüber hinaus zu Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Die Kammer war der Rechtsansicht, dass das Verhalten des Forumsbetreibers den Tatbestand einer gezielten Behinderung des Geschäftsbetriebs des Onlinerollenspiel-Anbieters und Verleitung zum Vertragsbruch erfülle. Die Moderatoren hatten mitunter selbst Tipps zum Goldhandel gegeben. Der Anbieter des Rollenspiels hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Spielern hingegen den Verkauf virtueller Spielwährung außerhalb des Spiels verboten. Diese Bestimmungen seien, so das Landgericht Hamburg, auch wirksam.

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