Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Wer einem anderen für den Betrieb eines Fake-Onlineshops sein Girokonto „vermietet“, haftet Kunden des Shops auf Schadensersatz / Beihilfe zur Geldwäscheveröffentlicht am 21. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 19.12.2012, Az. VIII ZR 302/11
§ 261 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4, Abs. 2, Abs. 5 StGB, § 263 StGB, § 823 BGBDer BGH hat entschieden, dass derjenige, der sein Bankkonto leichtfertig für die Abwicklung betrügerischer Internetgeschäfte zur Verfügung stellt, den durch den Betrug Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Zur Pressemitteilung Nr. 215/2012 des Bundesgerichtshofs: (mehr …)
- LG Itzehoe: Das Angebot der Bereitstellung einer VISA-Kreditkarte ohne Hinweis auf bestimmten monatlichen Zahlungseingang auf dem Girokonto ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 5. April 2012
LG Itzehoe, Urteil vom 20.03.2012, Az. 5 O 80/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Itzehoe hat der comdirect-Bank eine irreführende Werbung für eine VISA-Kreditkarte verboten. Im vorliegenden Fall wurde die Ausstellung der VISA-Karte entgegen der Werbung von einem monatlichen Geldeingang auf dem Girokonto abhängig gemacht. Konkret hatte die Bank im Internet und Zeitungsanzeigen für die Eröffnung eines „kostenlosen Girokontos“ mit dem Hinweis geworben: (mehr …)
- LG Hamburg: Anrufe von Banken bei ihren Kunden können als Cold-Calling wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 17. Juni 2009
LG Hamburg, Urteil vom 23.04.2009, Az. 315 O 358/08
§§ 3, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 8 UWG, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGBDas LG Hamburg hat im Falle einer deutschen Bank entschieden, dass diese es zu unterlassen habe, „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ihre Privatkunden anzurufen mit dem Ziel, für Geldanlagen zu werben, wenn diese Privatkunden nicht zuvor in eine solche telefonische Kontaktaufnahme eingewilligt haben.“ Die Beklagte ließ durch eine Mitarbeiterin eine ihrer Privatkunden anrufen. Die Mitarbeiterin hinterließ eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Kundin. Sie gab dabei an, so das Landgericht, eine Nachfrage betreffend den Freistellungsauftrag der Kundin zu haben und bat um Rückruf. Als die Kundin zurückrief, erklärte die Bankmitarbeiterin, dass sie gesehen habe, dass auf dem Konto der Kundin eine größere Summe eingegangen sei. Sie erkundigte sich, ob die Kundin schon über die Abgeltungssteuer informiert sei. Die Kundin brach das Gespräch daraufhin ab und verbat sich weitere Anrufe. (mehr …)