Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Bundeskartellamt scheint sofortueberweisung.de gegenüber Giropay den Rücken zu stärkenveröffentlicht am 26. März 2011
Laut einer Pressemitteilung des Zahlungssysteme-Anbieters Payment Network AG, welche auch das Zahlungssystem sofortüberweisung.de anbietet, hat das LG Köln das Verfahren giropay GmbH ./. Payment Network AG ausgesetzt, um eine Stellungnahme des Bundeskartellamts abzuwarten. Dieses habe erklärt, so Payment Network, „dass sich die Verdachtsmomente durch die weiteren Ermittlungen erhärtet hätten. Nach jetzigem Stand geht das Kartellamt davon aus, dass die derzeitigen AGB der Banken und Sparkassen nichtig sind, soweit sie bankenunabhängigen Direktüberweisungsverfahren den Marktzutritt verwehren.“ Weiter: (mehr …)