IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. März 2011

    Laut einer Pressemitteilung des Zahlungssysteme-Anbieters Payment Network AG, welche auch das Zahlungssystem sofortüberweisung.de anbietet, hat das LG Köln das Verfahren giropay GmbH ./. Payment Network AG ausgesetzt, um eine Stellungnahme des Bundeskartellamts abzuwarten. Dieses habe erklärt, so Payment Network, „dass sich die Verdachtsmomente durch die weiteren Ermittlungen erhärtet hätten. Nach jetzigem Stand geht das Kartellamt davon aus, dass die derzeitigen AGB der Banken und Sparkassen nichtig sind, soweit sie bankenunabhängigen Direktüberweisungsverfahren den Marktzutritt verwehren.“ Weiter: (mehr …)

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