Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Düsseldorf: Wenn die Aussage eines Testkäufers nicht glaubhaft istveröffentlicht am 2. November 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2009, Az. 2a O 150/08
§§ 257; 670; 677; 683 BGB; Art. 9 Abs. 1 b, 22 GMVODas LG Düsseldorf hat eine Klage auf Zahlung von Abmahngebühren wegen Vertriebs von gefälschten Markentextilien abgewiesen, nachdem es den Testkäufer, den die Klägerin als Zeugen aufbot, für nicht glaubhaft hielt. Hintergrund des Streits war die Behauptung der Klägerin, sie habe am 10.11.2007 im Geschäft der Beklagten ein weißes Damen-Tanktop erwerben lassen, das weder von Ihr als Markenlizenznehmerin noch von der Markeninhaberin in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt worden sei. Es handele sich vielmehr um eine Fälschung. In dem Etikett, welches in das T-Shirt eingenäht sei, sei die Buchstabenfolge „TU“ eingestickt, welches bei den originalen Etiketten von Waren der fraglichen Marke nicht der Fall sei. Weiter sei die Klägerin ermächtigt , Markenrechtsverletzungen im Geltungsbereich ihrer Lizenz selbstständig zu verfolgen und alle sich hieraus ergebende Ansprüche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen. (mehr …)