Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Rheinland-Pfalz: Zur aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen glücksspielaufsichtliche Anordnungen / Spielhalleveröffentlicht am 24. Februar 2015
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.12.2014, Az. 6 B 10994/14.OVG
§ 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStVDas OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der in § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV normierte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nicht für Rechtsbehelfe gilt, die gegen glücksspielaufsichtliche Anordnungen erhoben werden, die Spielhallen betreffen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Koblenz: Zur Untersagung des Betriebs einer ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis betriebenen Spielhalleveröffentlicht am 6. Februar 2015
OVG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2014, Az. 6 B 10994/14
§ 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStVDas OVG Koblenz hat entschieden, dass bei glücksspielaufsichtlichen Anordnungen die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen ausgeschlossen werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EGMR: Deutscher Glücksspielstaatsvertrag verstößt nicht gegen Europäische Menschenrechtskonventionveröffentlicht am 6. August 2013
EGMR, Entscheidung vom 27.11.2012, Az. 21252/09
Art. 1 Protokoll Nr. 1 EMRK, Art. 1 Protokoll Nr. 10 EMRK, Art. 1 Protokoll Nr. 14 EMRKDer EGMR hat entschieden, dass durch die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags, der am 1. Januar 2008 in Kraft trat, keine Rechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Glücksspiel: Bei Liberalisierung des Glückspielrechts besteht ein Marktpotential von bis zu 3,7 Mrd. EURveröffentlicht am 20. Mai 2010
Nach einem von drei Szenarien der Goldmedia GmbH ist, soweit der Glücksspielmarkt „sehr umfangreich geöffnet“ – sprich: liberalisiert – wird, ein Plus im regulierten Gesamtmarkt von 3,7 Mrd. Euro gegenüber 2009 zu erwarten. In diesem Szenario – in etwa mit der aktuellen Situation in Großbritannien vergleichbar – wird von einer freieren Konzessionierung im Sportwettenbereich und einer Erlaubnis für Online-Vertrieb von Casino-Produkten und privaten Angeboten von Online-Casinospiel ausgegangen. Goldmedia warnt, dass die gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen den Markt im rechtsgrauen Raum stärken und den Schwarzhandel fördern. „Durch die restriktiven Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages aus dem Jahr 2008 entwickeln sich große Teile des deutschen Glücksspielmarktes unkontrolliert und werden von ausländischen Anbietern abgeschöpft.“ Die Studie kommt just zu dem Zeitpunkt auf den Markt, in dem über die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) verhandelt wird. Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz führt etwa seit April 2010 eine umfangreiche Anhörung zum Thema „Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland“ durch. Für den heutigen und morgigen Tag (20./21.05.2010) ist eine mündliche Anhörung vorgesehen.