Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Angebot einer „kostenlosen Schätzung“ durch einen Goldankäufer ist keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeitenveröffentlicht am 29. April 2014
BGH, Urteil vom 28.11.2013, Az. I ZR 34/13
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Gold-/Edelmetallankäufer in einer Werbeanzeige mit einer „kostenlosen Schätzung“ werben darf und bestätigt damit das Urteil der Vorinstanz (hier). Es handele sich nicht um eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten, da er diese Leistung – gerade wenn ein Kunde nur eine Schätzung möchte, ohne verkaufen zu wollen – nicht kostenlos anbieten müsse. Auch wenn es in der Branche des Beklagten üblich sei, kostenlos zu schätzen, sei ihm der werbliche Hinweis darauf erlaubt. Zum Volltext der Entscheidung: