Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Die Gewinnspielkopplung von Haribo im Rahmen der „Glücks-Wochen“ (2011) enthielt keine unlautere Werbung gegenüber Minderjährigenveröffentlicht am 13. Dezember 2013
BGH, Urteil vom 12.12.2013, Az. I ZR 192/12
§ 3 Abs. 2 Satz 3 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, § 4 Nr. 2 UWG, Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass die HARIBO-Werbung „GLÜCKS-WOCHEN“ im Februar 2011, bei der im Fernsehen beim Kauf von fünf Packungen zum Preis von etwa je 1,00 EUR und Einsendung der Kassenbons die Chance eröffnet wurde, bei einer Verlosung einen von 100 „Goldbärenbarren“ im Wert von jeweils 5.000,00 EUR zu gewinnen, nicht gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstößt. In dem Werbespot traf der Fernsehmoderator Thomas Gottschalk im Supermarkt auf zwei Familien mit Kindern. Eine Benachteiligung Minderjähriger sei nicht zu erkennen. Zur Pressemitteilung Nr. 205/2013: (mehr …)