Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Unter bestimmten Umständen muss bei Google AdWords-Werbung darauf hingewiesen werden, dass der Werbende nicht Partner eines anderen Unternehmens ist / Fleuropveröffentlicht am 6. Januar 2014
BGH, Urteil vom 27.06.2013, Az. I ZR 53/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenGDer BGH hat grundsätzlich an seiner Rechtsprechung (vgl. hier und hier) festgehalten, nach welcher bei einer Google AdWords-Werbung keine Markenverletzung anzunehmen ist, wenn die betreffende Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Soweit allerdings für den Rechtsverkehr (z.B. auf Grund eines bekannten Vertriebssystems wie hier Fleurop) die Vermutung nahe liegt, dass es sich bei dem Werbenden um ein Partnerunternehmen des Markeninhabers handele, habe der Werbende positiv darauf hinzuweisen, dass es an einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Markeninhaber und dem Dritten fehle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Adwords-Anzeige für Arzneimittel muss Link zu den Pflichtangaben enthaltenveröffentlicht am 29. November 2013
BGH, Urteil vom 06.06.2013, Az. I ZR 2/12
§ 4 Abs. 1, 3 S. 3, Abs. 4 S. 1 HWGDer BGH hat entschieden, dass in einer Google Adwords-Anzeige für Arzneimittel zwar nicht die vorgeschriebenen Pflichtangaben selbst enthalten sein müssen, jedoch ein deutlich bezeichneter Link in der Anzeige erforderlich sei, der direkt auf diese Angaben hinführt. Der Nutzer müsse nach Betätigung des Links die Pflichtangaben unmittelbar, ohne weitere Zwischenschritte und leicht lesbar zur Kenntnis nehmen können. Bei den erforderlichen Pflichtangaben handele es sich um die Bezeichnung des Arzneimittels, seine Anwendungsgebiete und den Zusatz „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: 25 AGB-Klauseln von Google zum Datenschutz und zur Nutzung von Google-Diensten sind unwirksamveröffentlicht am 27. November 2013
LG Berlin, Urteil vom 19.11.2013, Az. 15 O 402/12
§ 307 BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber Google insgesamt 25 Nutzungs- und Datenschutzklauseln nicht mehr verwenden darf, da diese gegen geltendes Recht verstoßen. Zur Pressemitteilung 50/13 des Landgerichts vom 21.11.2013: (mehr …)
- BGH: Zur Markenverletzung durch Nutzung einer bekannten Marke („Beate Uhse“) im Rahmen der Google AdWords-Werbungveröffentlicht am 2. September 2013
BGH, Urteil vom 20.02.2013, AZ. I ZR 172/11
Art. 9 Abs. 1 Buchst. c GMVDer BGH hat entschieden, dass die Auswahl einer bekannten Marke als Schlüsselwort einer Adwords-Anzeige durch einen Mitbewerber des Markeninhabers eine Markenverletzung gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. c GMV darstellen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Werbende Raubkopien des markengeschützten Produktes anbietet oder die markengeschützten Produkte in einem negativen Licht dargestellt werden. Erlaubt sein soll aber, so der Senat, das Angebot von Waren- oder Dienstleistungsalternativen zu dem markengeschützten Produkt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Google ist nicht ohne weiteres für Inhalte auf Webseiten Dritter verantwortlich, auf die in Google-Ergebnislisten verlinkt wirdveröffentlicht am 27. Juni 2013
Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH Jääskinen vom 25.06.2013, Az. C-131/12
Art. 2 lit. d) EU-RL 95/46, Art. 4 Abs. 1 lit. a) EU-RL 95/46In der Sache „Google Spain SL / Google Inc. vs. Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) / Gonzalez“ hat der Generalanwalt am EuGH, Niilo Jääskinen, die Meinung vertreten (hier), dass Google nicht für den Inhalt von Webseiten verantwortlich sei, zu denen Google im Rahmen von Suchergebnissen Links anzeige. Die spanische Datenschutzbehörde habe demnach kein Recht, Google dazu zu verpflichten, bestimmte Informationen aus seinem Index zu entfernen, wenn dieser bzw. dessen Datenbestand fortlaufend aktualisiert werde. Google verarbeite zwar persönliche Daten, da mit der Suchmaschine Daten im Internet gesucht, automatisch indexiert, (zeitlich beschränkt) gespeichert und gemäß bestimmten Vorgaben des jeweiligen Nutzers öffentlich zugänglich gemacht würden. Google sei aber nicht als „für die Verarbeitung Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 2 d EU-RL 95/46 anzusehen, soweit die Daten nicht entgegen den Anweisungen und Wünschen des Betreibers der jeweiligen Website erfasst („indiziert“) und archiviert würden. Zur englischen Zusammenfassung der Schlussanträge: (mehr …)
- BGH: Google muss Suchergänzungsvorschläge (Autocomplete) löschen, wenn Kenntnis von einer darin liegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung bestehtveröffentlicht am 14. Mai 2013
BGH, Urteil vom 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass Google Suchergänzungsvorschläge zu löschen hat, wenn diese zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung führen. Im vorliegenden Fall schlug die von Google betriebene Suchmaschine bei Eingabe des Unternehmensnamens der Klägerin in einem im Rahmen der „Autocomplete“-Funktion sich öffnenden Fenster als Suchvorschläge die Wortkombinationen „R.S. (voller Name) Scientology“ und „R.S. (voller Name) Betrug“ vor. Hierin sah die Beklagte zu Recht eine Persönlichkeitsverletzung. Das Verfahren wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 87/2013 des BGH: (mehr …)
- LG Berlin: Auch bei Google+ ist ein Impressum vorzuhaltenveröffentlicht am 3. Mai 2013
LG Berlin, Beschluss vom 28.03.2013, Az. 16 O 154/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMGDas LG Berlin hat im Rahmen eines Verfügungsverfahrens entschieden, dass auch im sozialen Netzwerk Google+ ein Impressum gemäß § 5 Abs. 1 TMG vorzuhalten ist. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist wettbewerbswidrig und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Gleiches gilt übrigens für Facebook und andere soziale Netzwerke (hier).
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Google wegen angeblichem Verstoß gegen das Telemediengesetz (TMG) abveröffentlicht am 22. April 2013
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) soll nach Angaben des Handelsblatts (hier) Google eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die gesetzliche Pflicht einer schnellen elektronischen Kontaktaufnahme zugestellt haben. Hintergrund der Abmahnung soll der Umstand sein, dass Nutzer, welche die bei Google angegebene E-Mail-Adresse für Anfragen nutzen, eine automatisch generierte Bitte (E-Mail) erhalten, die für die einzelnen Google-Dienste bereit gestellten elektronischen Formulare zu verwenden. Die vzbv soll dies als „toten Briefkasten“ beanstanden und hierin einen Wettbewerbsverstoß sehen. Bereits Anfang März 2012 hatte die vzbv Google wegen einzelner Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. (mehr …)
- LG Berlin: Google haftet nach Inkenntnissetzung als Störer für rechtsverletzende Erfahrungsberichte bei Google Mapsveröffentlicht am 20. Februar 2013
LG Berlin, Urteil vom 05.04.2012, Az. 27 O 455/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Hostprovider wie Google nicht verpflichtet ist, die von den Nutzern in das Netz gestellten Beiträge (hier: Erfahrungsbericht bei Geosuchdienst Google Maps) vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er sei aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlange. Weise ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, könne der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Vgl. auch BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Verwirkung einer Vertragsstrafe durch lediglich im Google-Cache abrufbare Inhalteveröffentlicht am 30. Januar 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2010, Az. 34 O 76/10
§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe auf Grund einer Unterlassungserklärung auch dann verwirkt werden kann, wenn die zu unterlassenden Inhalte zwar gelöscht wurden, aber noch über einen Suchmaschinen-Cache (hier: Google) weiter aufrufbar sind. Der Unterlassungsschuldner habe es sorgfaltswidrig unterlassen, Google mit der Entfernung der Inhalte aus dem Suchmaschinenindex zu beauftragen bzw. selbst entsprechende Löschungsmaßnahmen zu ergreifen. Sei dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung einer mit Google verlinkten Homepage untersagt worden, so müsse der Betreiber nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar sei. Ebenso sehen dies das LG Hamburg (hier, bezüglich Fotos) und das LG Saarbrücken (hier). Einzig das LG Halle kann in einer Unterlassungserklärung nicht die Verpflichtung erkennen, selbst aktiv mit Löschungsbemühungen tätig zu werden (hier). Nach Auffassung des OLG Düsseldorf seien allerdings Wettbewerbsverstöße, die nur über einen Suchmaschinen-Cache aufrufbar seien, zumindest nicht abmahnfähig (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)