Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Gratiszugaben dürfen in die Angabe des Grundpreises einberechnet werdenveröffentlicht am 25. April 2014
BGH, Urteil vom 31.10.2013, Az. I ZR 139/12
§ 2 Abs. 1 S. 1 PAngVDer BGH hat entschieden, dass kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt, wenn ein Lebensmittelhändler einen Kasten Erfrischungsgetränke mit 12 Flaschen zuzüglich zweier Gratis-Flaschen anbietet und für die Angabe des Grundpreises den Inhalt von 14 Flaschen zu Grunde legt. Die Art und Weise der Berechnung sei für den Verbraucher erkennbar gewesen und widerspreche auch keiner Vorschrift der Preisangabenverordnung. Die Vorinstanz hatte dies bereits ebenso gesehen (hier). Zum Volltext der Entscheidung: