Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Händler haftet für den Vertrieb von (unerkannt) grau importierten Musik-CDS über Amazonveröffentlicht am 19. August 2013
LG Hamburg, Urteil vom 18.06.2013, Az. 310 O 182/12
§ 17 Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Händler für den Vertrieb von (unerkannten) Grauimporten von Musik-CDS über Amazon auf Unterlassung haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Dürfen Onlinehändler iPads aus den USA importieren und in Deutschland verkaufen? / Empfehlungen zum Grauimportveröffentlicht am 12. Mai 2010
Die Kollegen von der Kanzlei Sewoma warnen Onlinehändler davor, iPads aus den USA in die EU zu importieren, um sie hier vor der „offiziellen“ Apple-Auslieferungsfrist (28.05.2010) oder einfach nur billiger in Deutschland vertreiben zu können. Das ist richtig. Die Firma Apple als Markeninhaber kann über den Vertrieb der iPads bestimmen, solange die Ware nicht mit Zustimmung Apples in der EU in den Verkehr gebracht worden ist („Erschöpfungswirkung“, § 24 Abs. 1 MarkenG). Wir fügen an: Kaum hilfreicher ist es, ein in der EU ansässiges Partnerunternehmen (z.B. in Polen) zwischenzuschalten, welches die Ware nach Deutschland weiterhandelt. Erforderlich ist nämlich, dass – wenn die Ware von Apple schon nicht in der EU auf den Markt gebracht wurde – Apple der Einfuhr der iPads in die EU zugestimmt hat (vgl. OLG Frankfurt GRUR Int. 1998, S. 313 – Reimport aus Russland). (mehr …)