Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: „green follows function“ ist als Wortmarke im Bereich Bauwesen eintragungsfähigveröffentlicht am 13. November 2012
BPatG, Beschluss vom 25.09.2012, Az. 33 W (pat) 552/10
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „green follows function“ als Wortmarke im Bereich Bauwesen Unterscheidungskraft besitzt und damit eintragungsfähig ist. Es handele sich nicht um eine rein beschreibende Angabe, da sie mehrdeutig und daher interpretationsbedürftig sei. Dass die Wortfolge an den bekannten Architekturgrundsatz „form follows function“ angelehnt sei, sei dabei nicht schädlich. Sie könne aufgrund ihrer Originalität als Herkunftshinweis dienen. Zum Volltext der Entscheidung: