Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Wenn der AGB-Haftungsausschluss eines Kfz-Vermieters bei grober Fahrlässigkeit unwirksam ist, gilt immer noch der gesetzliche Haftungsausschluss gemäß § 81 Abs. 2 VVGveröffentlicht am 26. August 2014
BGH, Urteil vom 15.07.2014, Az. VI ZR 452/13
§ 307 BGB, § 81 Abs. 2 VVGDer BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Kfz-Vermieters „Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen für Schäden der Vermieterin durch Zahlung eines besonderen Entgelts auszuschließen = vertragliche Haftungsfreistellung. In diesem Fall haftet er für Schäden, abgesehen von der vereinbarten Selbstbeteiligung nur dann, wenn … er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben.“ unwirksam ist und zugleich, dass in diesem Fall § 81 Abs. 2 VVG entsprechende Anwendung findet. Danach ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)