Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- KG Berlin: Zur Zulässigkeit von heimlichen Filmaufnahmen in nicht-öffentlichen Räumen (hier Großbäckerei zum Beleg von groben Hygienemängeln)veröffentlicht am 8. März 2012
KG Berlin, Urteil vom 22.09.2011, Az. 10 U 131/10
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 2 Abs. 1 GGDas KG Berlin hat entschieden, dass heimlich in den Arbeitsstätten einer Großbäckerei aufgenommenes Filmmaterial nicht ohne vorherige Einwilligung des betreffenden Unternehmens öffentlich ausgestrahlt werden darf. Vorliegend wurde vom Senat vor allem bemängelt, dass das Filmmaterial nicht geeignet war, die behaupteten Hygienemängel innerhalb der Bäckerei zu belegen. Zum Volltext der Entscheidung: