Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- VG Augsburg: Bei mangelnder Mitwirkung keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflichtveröffentlicht am 28. Oktober 2013
VG Augsburg, Urteil vom 30.08.2013, Az. Au 7 K 13.824
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStVDas VG Augsburg hat entschieden, dass ein Anspruch auf Gebührenbefreiung im Rahmen der Härtefallregelung des § 6 Abs. 3 RGebStV, wonach die Rundfunkanstalt unbeschadet der Gebührenbefreiung nach § 6 Abs. 1 RGebStV in besonderen Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien kann, nicht besteht, wenn der Betroffene trotz entsprechender Hinweise der zuständigen Behörde davon absieht, beim zuständigen Landratsamt eine ergänzende Grundsicherung im Alter, die zu einer Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RGebStV führen kann, zu beantragen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)