Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Jena: Falsches Gründungsdatum ist irreführend – Tradition seit wann?veröffentlicht am 22. Juni 2010
OLG Jena, Urteil vom 08.07.2009, Az. 2 U 983/08
§§ 3, 5, 8 Abs. 1 UWGDas OLG Jena hat entschieden, dass die Angabe eines falschen Datums für das Gründungsjahr eines Betriebes irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Die Vorstellung des Verbrauchers werde durch Angabe eines Gründungsjahres beeinflusst, da dieser sich entsprechend der angegebenen Jahreszahl ein Bild über die Tradition und die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens mache. Die Beklagte, eine Porzellanmanufaktur, warb mit der Bezeichnung „Aelteste … Porzellanmanufaktur“ und der Jahreszahl 1762. Die Änderung der Jahreszahl auf 1760 – dem Jahr, in dem die fürstliche Privilegierung zur Porzellanherstellung verliehen wurde – sah die konkurrierende Klägerin als irreführend an. Das Gericht stimmte dem zu, da die Gründung der Manufaktur auf Grund historischer Quellen erst 1762 nachweisbar sei. Die Angabe des Jahres 1760 sei gerade in Verbindung mit der Werbung als „Aelteste“ irreführend. Knapp ein Jahr zuvor hatte das OLG Jena bereits gegenüber derselben Beklagten entschieden, dass als Gründungsdatum einer Manufaktur das Jahr angegeben werden müsse, in dem nachweisbar tatsächlich mit der Produktion begonnen wurde.