Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: Was gehört eigentlich zum Verbots-Kernbereich einer einstweiligen Verfügung? (II) / günstiger.deveröffentlicht am 29. Mai 2009
OLG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2009, Az. 5 W 1/09
§§ 3, 5 UWGDas OLG Hamburg hatte in diesem Verfahren erneut über den möglichen Verstoß gegen eine vom LG Hamburg erlassene einstweilige Verfügung zu entscheiden. Unabhängig von der konkreten Reichweite der Kerntheorie im Wettbewerbsrecht könne deren Anwendung im Markenrecht wegen der Besonderheit dieser Rechtsmaterie nicht dazu führen, das von einem Verbotstenor in Bezug auf eine konkrete Marke auch alle diejenigen Zeichen erfasst seien, die – unabhängig von der konkreten Buchstabenfolge und -verteilung – allein demjenigen Strukturprinzip folgten, welches Anlass und Grundlage für das Verbot gewesen sei. (mehr …)