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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. Dezember 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Rostock, Urteil, Az. 2 U 12/14
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG

    Das OLG Rostock hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Verwendung eines „Qualitätssiegels“, welches ohne Hintergrundinformationen wie z.B. Kriterien und Prüfergebnisse verwendet werde, irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Vorliegend wurde Allergie-Bettwäsche vertrieben, welche Prüfsiegel und Zertifikate („geprüftes Allergieprodukt“) in der Werbung aufwies, wobei das Vertriebsunternehmen und das Unternehmen, welches die Siegel vergab, denselben Geschäftsführer hatten. Dabei sei bereits die Unabhängigkeit der vergebenden Stelle zweifelhaft. Der Verbraucher würde das Siegel durch die konkrete Aufmachung auch nicht als bloßes Firmen-Logo wahrnehmen.

  • veröffentlicht am 20. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 23.02.2011, Az. 6 U 159/10
    Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Köln hat im Rahmen dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass ein „Testsieger“-Urteil der Stiftung Warentest kein Gütezeichen im Sinne von Nr. 2 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG ist. Die Vorschrift beziehe sich nur auf „Gütesiegel“, „Zertifikate“ oder „gleichwertige“ Zeichen, die mit Genehmigung einer vergebenden Stelle benutzt werden, also der Verleihung durch einen Dritten als eines autoritativen Aktes bedürfen. Dies sei bei Stiftung-Warentest-Urteilen nicht der Fall. Diese seien auch nicht „ähnlich“ im Sinne der Vorschrift, so dass eine analoge Anwendung nicht in Betracht komme.

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