Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Auch wer Musikaufnahmen im Wege des Streamings ins Internet stellt, betreibt illegales Filesharingveröffentlicht am 15. April 2010
LG Hamburg, Urteil vom 06.10.2004, Az. 308 O 393/04
§§ 19 a; 85; 97 Abs. 1 UrhGDas LG Hamburg hat in diesem Verfahren dem Verfügungsbeklagten verboten, „die Musikaufnahmen von vier Tonträgern auf einem Computerserver als so genanntes Streaming-On-Demand-Angebot zum jederzei- tigen individuellen Abruf durch Dritte bereitzustellen.“ Wir hatten bereits bereits über die Risiken berichtet (Streaming). Verfahrensgegenständlich war ein Angebot, bei dem Tonaufnahmen im so genannten Streamingverfahren für Dritte hörbar gemacht wurden. Nach Registrierung und Überweisung eines bestimmten Geldbetrages – abhängig vom Nutzungszeitraum – war es dem Abonnent möglich, sich ein „Radioprogramm“ nach seinen Wünschen zusammenzustellen. Er konnte Musikalben, die von dem Antragsgegner auf den Internetseiten eingestellt wurden, sowie auch die einzelnen Titel dieser Alben individuell abrufen und zu eigenen Playlisten zusammenstellen. (mehr …)