IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Juni 2011

    Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hält das Betrachten von Streams, wie bei kino.to, wenig überraschend für strafbar, räumt allerdings auch ein: „Zu der [Rechtslage] vertreten Juristen derzeit unterschiedliche Auffassungen, eine höchstricherliche Klärung zur Strafbarkeit des Anschauens/Konsumierens von illegalen Film-Streams liegt noch nicht vor. Das gegenwärtige kino.to-Verfahren bietet aber auch dafür Gelegenheit.„. Im Blog der GVU finden auch andere (Rechts-) Vertreter der Medienbranche Gehör.

  • veröffentlicht am 6. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. hat darauf hingewiesen, dass immer mehr „digitale Hehler“ (gemeint ist hier wohl: Hehler digitaler Ware) auf Raubkopien für Handhelds und PS3 setzen. Die GVU hatte insgesamt 43 viel besuchte, deutschsprachige Filehoster-Portalseiten, die „Internetnutzern Zugang zu einem breiten illegalen Angebot an aktuellen Inhalten der Kreativwirtschaft ermöglichen“, untersucht. Der Anteil der Links auf illegal öffentlich zugänglich gemachte PC-Spielesoftware sei von 2009 zu 2010 um 17 % zurückgegangen, auf einen Gesamtanteil von 1/3 aller illegalen Games-Angebote, während die Links für Raubkopien zu Handhelds um 17 % zugenommen habe auf etwa 50 % der illegalen Games-Angebote.

  • veröffentlicht am 17. Januar 2011

    Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) weist aktuell auf offensichtlich bösartig agierende(n) Dritte hin, welche ihren Ruf schädigen. Zum Wortlaut der Pressemitteilung: „Aktuell hackt ein Unbekannter Netzwerkfestplatten von Internetnutzern und löscht dort Dateien. Dabei hinterlässt er eine Textdatei. Nach deren Inhalt wurde die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) angeblich über das Kontaktformular der organisationseigenen Website auf illegale Inhalte hingewiesen. Die GVU habe daraufhin das System gescannt und diese Inhalte sichergestellt. Im Weiteren enthält der Text eine veraltete Kopie des GVU-Impressums.“ Die GVU distanziert sich von diesem Verhalten und dem Schreiben und bezeichnet das Vorgehen als „kriminelle Machenschaft“. Sie empfiehlt den Geschädigten, unverzüglich Anzeige gegen Unbekannt bei der örtlichen Polizei zu stellen.

  • veröffentlicht am 6. November 2010

    Genug ist genug, wird sich der Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) gedacht haben, als man der Betreiber von kino.to nicht habhaft wurde und das dort vorgehaltene Angebot aktueller Kinofilme nicht anderweitig gestoppt bekam. Zitat: „Bis 2008 betrieb kino.to seine Server in den Niederlanden, nach einer vom VAP initiierten Klage flüchtete kino.to jedoch nach Russland. kino.to stellt für den User eine einfache und schnelle Verbindung zu Film-Raubkopien her. Mittels Streaming-Technologie kann jeder Internet-User die Filme kostenlos und ohne Registrierung ansehen.“ Nun soll der Provider haften und den Zugang zu kino.to im Rahmen einer Domain-Sperre blockieren. Da dieser sich jedoch weigert will man nun eine „Musterklage“ anstrengen, um dem illegalen Streaming Einhalt zu gebieten. Zum vollständigen Beitrag.

  • veröffentlicht am 4. November 2010

    Die Gesellschaft zur zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hatte zum Branchenforum DACH 2010 am 28./29.10.2010 geladen und einige bekannte Namen hatten sich nicht zweimal bitten lassen. Der urheberrechtliche Abmahnungen aussprechende Rechtsanwalt Johannes Waldorf, Rechteinhaber Sony DADC (Christoph Diekmann), das Monitoring-Unternehmen Logistep AG (Leszek Oginski), Staatsanwalt Marc Pollert von der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Cornelia Tausch, Fachbereichsleiterin für Verbraucherrechte in der digitalen Welt des Verbraucherzentrale Bundesverbands sowie viele weitere Teilnehmer waren erschienen und hatten mehr oder weniger Erleuchtendes zum Besten gegeben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAuf der Website kino.to werden teilweise aktuelle Kinofilme kostenlos per Streaming zur Betrachtung angeboten. Das Streaming von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne die Einwilligung des urheberrechtlich Berechtigten ist rechtswidrig und grundsätzlich auch strafbar. Fraglich ist allerdings, ob das reine Betrachten der Filme ebenfalls urheberrechtswidrig ist. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Januar 2010

    Die mehr oder minder bekannte Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., welche sich in der Vergangenheit mit mitunter fragwürdigen Vorgängen an der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen beteiligt haben soll (JavaScript-Link: Heise), gibt eine Übersicht über die Organisationsstrukturen des illegalen Filesharings. Wer noch nie etwas von einem First Seeder gehört hat, sollte sich die anschauliche Übersicht einmal näher ansehen (JavaScript-Link: GVU). (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. September 2009

    Aus gegebenem Anlass weisen wir auf eine aktuelle Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hin: „Seit Mitte August 2009 versendet ein Unbekannter mit dem Absender „net-secure“ bundesweit Briefpost mit einer Zahlungsaufforderung über insgesamt 167,20 Euro an Verbraucher. Angeblich sei ermittelt worden, dass vom Rechner des Empfängers aus „illegal Dateien aus dem Internet heruntergeladen wurden“, so der Vorwurf in dem Schreiben. Diesen Vorgang habe „net-secure“ über einen längeren Zeitraum zur Beweissicherung aufgezeichnet. Gegen Erstattung der entstandenen Unkosten sei der Absender bereit, von einer weiteren Strafverfolgung abzusehen. Das Schreiben versucht mit dem Briefkopf „Gesellschaft zur Wahrung von Urheberrecht“ sowie einem nicht kenntlich gemachten Zitat aus einer Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vom 24. November 2008 einen seriösen Eindruck zu vermitteln. Die GVU distanziert sich ausdrücklich von dem Absender. Ein Unternehmen namens „net-secure“ ist dort nicht bekannt. Die Organisation ruft alle Empfänger eines solchen Schreibens auf, sich umgehend an die örtliche Polizeidienststelle zu wenden“ (Link: GVU).

  • veröffentlicht am 7. August 2009

    In dem Artikel „Illegale Downloads – Auf den Pfaden der Raubkopie“ gewährt die FAZ einen oberflächlichen Einblick in die Welt der Hardcore-Kopierer von urheberrechtlich geschütztem Material, dass in einigen Fällen vor dem „Hack“ nicht einmal veröffentlicht worden ist. Der Artikel berichtet von „Release Groups“, welche sich um die Beschaffung unveröffentlichen Materials bemühen, dem „Supplier“ – einer Person, welche Zugriff auf das gewünschte Material hat und dieses unter Erhalt von Bestechungsgeldern herausgibt – und der Kunst des Muxens, also der Ausstattung eines raubkopierten Fimls mit einem besseren Audiokanal durch einen Tontechniker. Die Ironie des Schicksals: In dem Wettbewerb der Gruppen um das beste und schnellste „Major-Release“, finden sich Bootlegger ein, welche sich die Arbeit der Gruppen zueigen machen, indem sie die von anderen Gruppen geknackten Dateien mit ihrem Namen versehen. Um dies zu verhindern, werden die gehackten Dateien verschlüsselt (!), was sich dann im Ergebnis als wirkungslos erweist (JavaScript-Link: FAZ).

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