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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. September 2011

    OLG Celle, Urteil vom 27.01.2010, Az. 9 U 38/09
    §§ 626 Abs. 2 BGB; 95a Abs. 3 UrhG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Geschäftsführer, der aus dem Internet eine „Hacksoftware“, nämlich eine Software, die die einfache Aufschlüsselung unterschiedlicher Passwörter, das Knacken verschlüsselter Passwörter sowie weitere verdeckte Maßnahmen ermögliche, herunterlade, fristlos entlassen werden darf. Der Kläger als früherer Geschäftsführer habe die Software nicht nur heruntergeladen, sondern auch installiert, und zwar offensichtlich, um Daten der Muttergesellschaft auszuspionieren. Dass eine tatsächliche Nutzung nach Angabe des Klägers nicht stattgefunden habe, sei unerheblich. Die Software falle in Deutschland unter § 202c StGB. Das Herunterladen sei bereits gemäß § 95a Abs. 3 UrhG rechtswidrig gewesen und habe die Beklagte der Gefahr eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgesetzt.

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  • veröffentlicht am 18. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer französische Informatiker Eric Filiol hat auf der Sicherheitskonferenz Black Hat ein Computerprogramm vorgestellt, welches in der Lage ist, binnen weniger Minuten ältere passwortgeschützte Microsoft Office-Dateien (bis Version 2003) zu entschlüsseln. Ausgenommen seien Office-Dateien der Version 2007 und später, da Microsoft in diesen Programmversionen den sog. AES-Algorithmus einsetzte. Allerdings sollen dem Vernehmen nach die Vorgängervarianten von Office 2007 nach wie vor den größten Marktanteil haben. (mehr …)

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