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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Februar 2011

    Nicht nur Nintendo (hier, hier und hier), sondern auch Sony erhebt nicht unerhebliche Einwände gegen die Aushebelung von Schutzmechanismen ihrer Spielekonsolen (hier: Playstation 3). Nachdem diverse Hacker berichtet hatten, wie der Schutzmechanismus der Playstation 3 umgangen werden könne, setzte der Krieg der Welten ein, allerdings nicht nur in den USA (Sony Computer Entertainment LLC vs. Hotz et al / No. 11-CV-00167-SI, 2011 WL 347137 (N.D. Cal., S.F. Div. January 27, 2011)), sondern, wie Golem berichtete, zuletzt auch in Deutschland, über das schon Heine dachte „Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht“. Die Firma Sony Computer Entertainment Europe Ltd. soll dem Vernehmen nach eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei beauftragt haben, gegen „Graf Chokolo“ (sic!) vorzugehen (LG Hamburg, Beschluss, Az. 310 O 24/11, Streitwert: 1.000.000,00 EUR). Im Internet kursiert ein Schreiben vorgenannter Kanzlei, dessen Echtheit allerdings noch nicht bestätigt werden konnte. Verlinkende Websites wurden zur Entfernung der Links aufgefordert. Der selbsternannte Graf soll im Übrigen Besuch von der örtlichen Polizei erhalten haben, welche sich einmal in seinen privaten Räumlichkeiten umsah und bei der Gelegenheit brauchbares Computer-Equipment konfiszierte. Beachtung sollte diese Entwicklung auch bei Nutzern finden: Wird nämlich vom japanischen Unterhaltungsriesen erkannt, dass ein Nutzer im Communitynetzwerk gehackte Original- oder unlizensierte Fremd-Software einsetzt, wird seit kurzem dessen Zugang zur Community gesperrt. Was wir davon halten? Die Frage ist doch eher, was der Eigner der Playstation 3 davon halten sollte. Die Finger? Lediglich berichtende Foren sollten sich eine demnächst im Volltext erscheinende Entscheidung des BGH zu Gemüte führen, welche das sog. Link-Verbot gegen den Heise-Verlag aufhob.

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