IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2010

    Der französische Internetprovider Free ist auf Anweisung des französischen Kulturministeriums ab sofort unter Zwangsgeldandrohung von 1.500,00 EUR gehalten, seine Kunden innerhalb von 24 Stunden nach behördlicher Aufforderung vorzuwarnen, wenn diese nach Ansicht der französischen Kontrollbehörde zum Schutz schöpferischer Werke HADOPI Urheberrechtsverletzungen durch illegale Downloads von Musik, Filmen oder Software begehen (Das Akronym HADOPI ist eine Verkürzung der Behördenbezeichnung Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l’Internet). Setzt der Nutzer das Filesharing trotz der Warnung fort, kann ihm nach dem sog. Loi favorisant la diffusion et la protection de la création sur Internet der Internetzugang gesperrt werden. Free will sich vom Ministerium nicht gegen die eigenen Kunden instrumentalisieren lassen und gegen das Dekret rechtlich vorgehen.

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