IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2015

    LG Memmingen, Urteil vom 03.02.2015, Az. 21 O 1761/13
    § 253 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 827 BGB, § 828 Abs. 3 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB

    Das LG Memmingen hat entschieden, dass auch ein Schüler zur Unterlassung und zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet sein kann, wenn er einen anderen Schüler im Internet erheblich beleidigt („mobbt“). Die verfahrensgegenständlichen Äußerungen lassen vermuten, dass die betroffenen Schüler nicht die Waldorfschule besuchten. Entgegen gängiger Klischees verhalf dem minderjährigen Täter nicht zur Entlastung, dass Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes unter Kindern nicht uneingeschränkt nach den für Volljährigen geltenden Maßstäben beurteilt werden können, weil unter Kindern der Gebrauch von Schimpfwörtern oder von Formulierungen, die strafrechtlich als Beleidigungen einzuordnen sind, oft üblich ist. Auch dass sie in gewissem Umfang Teil einer jugendtümlichen Sprache und geprägt auch von einem noch kindlichen bzw. jugendtypischen Verhalten seien, in dem sich häufig eine gewisse Sorglosigkeit der Äußerung offenbare, half dem Täter nicht. Denn ein immerhin bereits deliktsfähiges Kind wisse durchaus, dass ein Schimpfwort eine Herabsetzung des anderen Kindes bedeutet, dass damit eine Abwertung seiner Person verbunden und auch gewollt sei, und es wisse auch, dass die Nachhaltigkeit einer solchen Herabsetzung durch ihre Einstellung in das Internet und den „öffentlichen Pranger“ massiv verstärkt werden könne, obwohl genau diese Verstärkung unrechtmäßig sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. September 2015

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.06.2015, Az. 16 W 29/15
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass sich der Betreiber einer Bewertungsplattform nach Benachrichtigung über persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte rechtmäßig verhält, wenn er den betreffenden Inhalt löscht, aber keine weiteren Maßnahmen trifft oder Erklärungen abgibt. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber den Inhalt gelöscht und mitgeteilt, dass er den Sachverhalt innerhalb von 2-3 Wochen prüfen werde. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gab der Betreiber nicht ab. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2015, Az. 7 U 29/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Pressearchivs ab Inkenntnissetzung geeignete Vorkehrungen zu treffen hat, dass über sein Archiv öffentlich zugängliche Beiträge zu einer Person nicht „zu einer stetig fließenden Quelle von Beeinträchtigungen persönlichkeitsrechtlicher Belange des Betroffenen“ werden. Im vorliegenden Fall war ein Archivbeitrag, in welchem über „ein mehrere Jahre zurückliegendes“ strafrechtliches Ermittlungsverfahren berichtet wurde, verfahrensgegenständlich. Auch auf Nachrichtenarchive wären die für die Verantwortlichkeit der Betreiber von Internetforen entwickelten Grundsätze anwendbar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Juli 2015

    OLG Köln, Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U 183/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Amazon EU S.a.r.l. auch direkt wettbewerbsrechtlich für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten (z.B. fehlende Grundpreisangaben) auf ihrer Plattform www.amazon.de haftet. Amazon hatte sich damit verteidigt, dass es auf Grund seiner Größe unmöglich sei, jeder Informationspflicht nachzukommen; die fehlende Textilkennzeichnung und Grundpreisauszeichnung seien Einzelfälle aus technischem Versehen („Ausreißer“). Dies hielt der Senat für unbeachtlich (zum Volltext hier). Bislang hatte die Rechtsprechung vor allem Händler im Visier, die auf Amazon wettbewerbsrechtlich gehandelt hatten (vgl. hier und hier). Zu beachten ist allerdings, dass Amazon nicht ohne Kenntnis für Wettbewerbsverstöße von selbständig handelnden Händlern haftet (hier).


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  • veröffentlicht am 13. April 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 18.02.2015, Az. 7 W 24/15
    § 890 ZPO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein durch einstweilige Verfügung erwirkter Unterlassungstitel gegen einen angestellten Redakteur einer Tageszeitung, der die Verbreitung bestimmter Äußerungen untersagt, keine Verpflichtung umfasst, gegen Dritte vorzugehen, die den streitgegenständlichen Artikel weiter verbreitet haben. Nach Fertigstellung des Beitrags und Abgabe an den Arbeitgeber habe keine Verfügungsgewalt mehr über die Veröffentlichung des Beitrags bestanden. Eine Übernahme durch dritte Stellen – im Wege unerlaubter Übernahme oder aufgrund einer Abrede mit dem Arbeitgeber – liege außerhalb des Einwirkungsbereichs des Redakteurs. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. März 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Bielefeld, Urteil vom 05.02.2015, Az. 42 C 1001/14
    § 97 UrhG, § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das AG Bielefeld hat entschieden, dass in Filesharing-Fällen, in welchen mehrere Nutzer den Anschluss nutzen, von dem ein streitgegenständliches Werk zur Verfügung gestellt wurde, von einer Täterschaft des Anschlussinhabers nicht ausgegangen werden kann. Eine solche Vermutung werde allein durch die Nutzungsmöglichkeit anderer Personen widerlegt. Der Anschlussinhaber habe dafür nur zu ermitteln, welchen anderen Personen bewusst die Möglichkeit zur Mitbenutzung des Internetanschlusses eingeräumt worden sei. Er müsse nicht ermitteln, wer die Rechtsverletzung tatsächlich begangen habe. Eine Störerhaftung liege vorliegend auch nicht vor, da es sich um volljährige Mitnutzer gehandelt habe, welche nicht überwacht werden müssten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

    LG Leipzig, Urteil vom 16.12.2014, Az. 1 HK O 1295/14
    § 3 UWG

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass ein Händler auf der Internethandelsplattform eBay für technische Fehler des Plattformbetreibers haftet, wenn diese zu Wettbewerbsverstößen führen. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, Az. 57 C 1312/14
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Vermutung der Täterschaft hinsichtlich des Anschlussinhabers in einem Filesharing-Fall bereits dann nicht greift, wenn weitere Personen (hier: Ehefrau und zwei volljährige Kinder) freien Zugriff auf den Anschluss hatten. Schon die abstrakte Zugriffsmöglichkeit von Familienmitgliedern lasse die Vermutung der Alleinnutzung entfallen. Auch lasse allein das mangelnde Einräumen der Rechtsverletzung durch Mitnutzer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Rückschluss auf eine Täterschaft des Beklagten als Anschlussinhaber zu. Eine Störerhaftung bestehe mangels Überwachungspflichten ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Dezember 2014

    LG Bochum, Urteil vom 26.11.2014, Az. I-13 O 129/14
    § 5 UWG, § 5 a UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass sich ein Händler, der die Internethandelsplattform Amazon zum Warenabsatz nutzt, Angaben in seinen Angeboten, die der Portalbetreiber den Warenangeboten hinzusetzt, als Handlung zurechnen lassen muss, wenn diese Angaben wettbewerbswidrig sind, ohne dass es auf den tatsächlichen Einfluss des Händlers gegenüber dem Portalbetreiber ankäme (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013 – 4 U 139/12). Im vorliegenden Fall habe der Beklagte die Marketingbedingungen der Streitverkündeten akzeptiert und bei Einstellen seiner Angebote in Kauf genommen, dass die Streitverkündete Änderungen an seinem Angebot vornimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Dezember 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Hamburg, Urteil vom 24.06.2014, Az. 25b C 924/13
    § 8 TMG

    Das AG Hamburg hat entschieden, dass der Vermieter einer Ferienwohnung mit WLAN (WPA2-verschlüsselt) nicht für Urheberrechtsverstöße seines Mieters verantwortlich ist, insbesondere dann nicht, wenn der Vermieter den Mieter darüber belehrt hat, dass der WLAN-Anschluss u.a. nicht für illegales Filesharing missbraucht werden darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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