Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Oldenburg: Wer als Eier-Lieferant seine „tiergerechte Haltung“ anpreist, wirbt wettbewerbswidrig mit Selbstverständlichkeitenveröffentlicht am 31. August 2010
OLG Oldenburg, Urteil vom 03.06.2010, Az. 1 U 6/10
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 TierSchNutztVDas OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten vorliegt, wenn ein Lieferant von Eiern auf dem Eierkarton mit dem Siegel „tiergerechte Haltungsform“ in Verbindung mit einem deutlichen Hinweis auf dem Eierkarton auf die Haltung der Hühner in „tiergerechter Kleingruppenhaltung“ wirbt. Dadurch, so der Senat, werde dem Verbraucher suggeriert, die Beklagte tue mehr für eine tiergerechte Haltung der Hühner, als der Gesetzgeber dies ohnehin erfordert. Beim Verbraucher werde der Eindruck erweckt, dass es sich bei der „tiergerechten Haltungsform“ um etwas Besonderes handele. Tatsächlich sei dies aber nicht Fall, da der für die Erteilung des streitgegenständlichen Siegels maßgebliche Kriterienkatalog der WPSA (Stand: Januar 2009) sich nicht bzw. nur in der Ausformulierung von den aktuellen gesetzlichen Mindestanforderungen an die Tierhaltung unterscheide. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)