Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Frankfurt a.M.: Keine Haftungspflicht des ortsabwesenden Filesharers bei ausgeschaltetem PCveröffentlicht am 16. September 2009
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.08.2009, Az. 31 C 1738/07 – 17
§§ 97 Abs. 1 UrhG, 683 Satz 1, 677, 670 BGBDas AG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, welcher sich zum Tatzeitpunkt des illegalen Down- und Uploads eines urheberrechtlich geschützten Werks erwiesenermaßen nicht in Reichweite des Internetanschlusses befand und dessen Computer im Tatzeitpunkt erwiesenermaßen ausgeschaltet war, nicht auf Zahlung der Abmahnkosten und weiteren Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann. Zum Urteil im Volltext: (mehr …)