Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Augenlaser-OP darf nicht verlost werdenveröffentlicht am 17. August 2012
LG Hamburg, Urteil vom 24.07.2012, Az. 406 HK O 101/12 – nicht rechtskräftig
§ 11 Abs. 1 Nr. 13 HWGDas LG Hamburg hat nach einem Bericht der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Verlosung einer Augenlaser-Operation wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz rechtswidrig ist. Vorliegend hatte die Betreiberin einer Klinikgruppe auf Facebook verkündet: „Wir suchen den originellsten Spruch! … Sende uns den besten Grund für eine Lasik. … Und sahne eine iLASIK im Wert von 3.000 € ab.“. Das Gericht stellte klar, dass die Entscheidung zur Durchführung einer Operation nicht von unsachlichen Einflüssen wie z.B. Preisausschreiben abhängig gemacht werden sollte, da jede Operation mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden sei.
- LG Hamburg: Abdruck eines perspektivisch verzerrten Bildes einer bekannten Persönlichkeit verletzt deren Rechteveröffentlicht am 18. Juli 2012
LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2011, Az. 324 O 196/11
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; § 23 KunstUrhG, § 22 KunstUrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Persönlichkeitsrechte eines bekannten Moderators verletzt werden, wenn sein Foto zur Gestaltung eines Buchcovers verwendet und dabei perspektivisch verzerrt wird. Vorliegend sei eine Einwilligung des Klägers zum Abdruck des Bildes nicht erfolgt. Seine Rechte würden verletzt, da die Bildbearbeitung das Erscheinungsbild des Klägers und damit den Aussagegehalt des Bildes verändere. Der Kläger erscheine als körperlich unproportioniert und fehlgebildet, was tatsächlich nicht der Fall sei. Eine bildliche Form der Satire könne ebenfalls nicht angenommen werden, denn es werde nicht deutlich, welcher Fehler oder Mangel des Klägers oder sonstige Eigenschaft satirisch, ironisch oder humoristisch überzeichnet werden soll. Auch ist der Inhalt des Buches nicht satirischer Natur. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Von mehreren Gegendarstellungen gegen eine Mitteilung muss keine veröffentlicht werden, wenn der Anspruchsberechtigte nicht deutlich macht, welche nun seine Ansprüche erfülltveröffentlicht am 16. Juli 2012
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.07.2012, Az. 7 W 53/12
§ 56 RStV; § 11 HmbgPresseGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Verlag, dem mehrere unterschiedliche Gegendarstellungen für eine Erstmitteilung zugehen, keine davon veröffentlichen muss, wenn der Betroffene nicht eindeutig zu erkennen gibt, durch welche Gegendarstellung er seine Ansprüche als erfüllt ansieht. Sei letzteres nicht der Fall, sei das Gegendarstellungsverlangen nicht gesetzeskonform ausgebracht worden und damit von dem betroffenen Herausgeber nicht zu erfüllen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Aktuelles Verkaufsverbot für bestimmte Fernseher- und Computerbildschirme u.a. von LG wegen Patentverletzung (LED-Technik)veröffentlicht am 22. Juni 2012
LG Hamburg, Urteil vom 21.06.2012, Az. 327 O 378/11 – nicht rechtskräftig
§ 139 Abs. 1 S. 1 PatentGDas LG Hamburg hat in einem nach eigenem Bekunden der Kammer „Patentrechtsstreit von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung“, den nach einem Bericht von Heise (hier) die Siemens-Tochter Osram u.a. gegen den koreanischen Elektronikhergesteller LG geführt hat, LG und weitere drei Unternehmen wegen Verletzung des Patentrechts (Patentnummer DE 196 55 185) verboten, weiter Fernseher- und Computerbildschirme mit einer bestimmten LED-Technik in Deutschland zu vertreiben. Zitat aus der Pressemitteilung des LG Hamburg vom 21.06.2012: (mehr …)
- OLG Hamburg: Zur Haftung des Domain-Parkers für eingeblendete rechtswidrige Werbungveröffentlicht am 22. Juni 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 14.07.2004, Az. 5 U 160/03
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG; § 284 StGBDas OLG Hamburg hat in diesem etwas älteren Urteil bereits entschieden, dass der Betreiber einer Webseite als Störer haftet, wenn auf dieser Seite rechtswidrige Werbung (hier: für unerlaubtes Glücksspiel) eingeblendet wird. Dies gelte auch, wenn der Betreiber die Domains lediglich „parke“ und die Werbung durch ein Drittunternehmen automatisch geschaltet werde. Das parkende Unternehmen unterliege Prüfungspflichten auch hinsichtlich der von beauftragten Dritten zusammen gestellten Werbung, da es den Anschein erwecke, an der Gestaltung der Werbung aktiv beteiligt zu sein. Auch werbe es damit, dass vor Schaltung eines Links zu einer beworbenen Seite diese auf Gesetzesverstöße oder Rechtsverletzungen überprüft werde. Daran müsse sich die Antragsgegnerin auch bei der Beurteilung der Frage des Störerhaftung festhalten lassen. Die Durchführung der Überprüfungen durch die von ihr eingeschaltete GmbH müsse sichergestellt werden. Dass eine solche Übeprüfung tatsächlich nicht möglich sei, habe die Antragsgegnerin nicht glaubhaft gemacht. Weitere Entscheidungen zum Domain-Parking siehe hier (Markenverletzung) und hier (Verstoß Jugendschutzgesetz). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Warum Sie Ihre Abmahnung nicht per Einschreiben mit Rückschein versenden solltenveröffentlicht am 15. Juni 2012
OLG Hamburg, Beschluss vom 25.04.2012, Az. 3 W 2/12
§ 93 ZPO, § 97 Abs. 2 ZPO, § 99 Abs. 2 ZPO, § 920 Abs. 2 ZPOWer eine einstweilige Verfügung (z.B. wegen eines Wettbewerbsverstoßes) beantragt, der sollte grundsätzlich darauf achten, dass er die Gegenseite zuvor lege artis abgemahnt hat. Geschieht dies nicht, kann die Gegenseite die einstweilige Verfügung sofort anerkennen und Kostenwiderspruch einlegen (vgl. § 93 ZPO). Der gänzlich fehlenden Abmahnung steht das nicht übermittelte Abmahnschreiben gleich, worauf das OLG Hamburg in dieser Entscheidung hingewiesen hat. „Die per Einschreiben versandte Abmahnung ist der Antragsgegnerin unstreitig nicht körperlich und auch nicht im rechtlichen Sinne zugegangen, weil auch die – unterstellte – Hinterlassung des Benachrichtigungsscheins im Falle eines nicht übergebenen, sondern in der Post niedergelegten Übergabe-Einschreibens den Zugang noch nicht bewirkt.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Pepsi-Flasche verletzt keine Markenrechte von Coca Colaveröffentlicht am 8. Juni 2012
LG Hamburg, Urteil vom 31.05.2012, Az. 315 O 310/11 – nicht rechtskräftig
Art. 9 Abs. 1 c) der GemeinschaftsmarkenverordnungDas LG Hamburg berichtet per Pressemitteilung über ein Urteil im Markenrechtsstreit der zwei Softdrink-Giganten. Coca Cola wollte Pepsi die so genannte Carolina-Flasche untersagen, weil sie der geschützten Konturglasflasche von Coca Cola angeblich zu sehr ähnelte. Dies bewertete das Gericht jedoch anders. Die beiden Flaschenarten würden sich so erheblich voneinander unterscheiden (vertikale Rillen vs. horizontaler Riffelung; optische Trennung vs. Nichttrennung von Flaschenkörper und Flaschenhals u.a.), dass von einer Verwechslungsgefahr nicht auszugehen sei. Pepsi würde weder den guten Ruf der Coca Cola Marke für sich ausbeuten noch deren Unterscheidungskraft beeinträchtigen. Eine „Verwässerung“ der Marke Coca Cola durch das Verhalten von Pepsi sei nicht erkennbar.
- OLG Hamburg: Bei einer Werbung mit einem Testergebnis ist die schlecht lesbare Fundstelle wettbewerbsrechtlich wie eine fehlende Fundstellenangabe zu wertenveröffentlicht am 31. Mai 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 24.01.2012, Az. 5 W 161/11
§ 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die kaum lesbare Quellenangabe für einen in der Werbung zitierten Test wie eine gänzlich fehlende Quellenangabe zu werten ist. Zitat aus der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Die Pauschalentrechtung von freien Journalisten gegen Pauschalhonorar im Rahmen von Verlagsverträgen ist unwirksamveröffentlicht am 23. Mai 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 01.06.2011, Az. 5 U 113/09
§ 11 S. 2 UrhG, § 13 UrhG, § 23 UrhG, § 31 Abs. 5 UrhG, § 32 UrhG, § 32a UrhG, § 34 Abs. 1 UrhG, § 35 UrhG, § 37 UrhG, § 39 UrhG, § 41 Abs. 2 UrhG, § 4 VerlG, § 3 UWG, § 48 UWG, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass freie Journalisten, die für Verlage u.a. arbeiten, nicht ohne Weiteres zum Verzicht auf ihre Rechte als Urheber verpflichtet werden können, und zwar auch dann nicht, wenn sie mit einem Pauschalhonorar vergütet werden. Der Senat setzte sich in dieser Entscheidung ausführlich mit einer Reihe von entsprechenden AGB-Klauseln auseinander. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Betreiberin von sofwarebilliger.de lässt Microsoft bestimmte Äußerungen aus einer Pressemitteilung untersagenveröffentlicht am 16. April 2012
LG Hamburg, Beschluss vom 02.04.2012, Az. 327 O 141/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Hamburg hat offensichtlich auf Antrag der TYR Holding GmbH, welche die Softwareverkaufsplattform www.softwarebilliger.de betreibt und sich wegen des angeblichen Vertriebs von illegalen Microsoft-Softwarekopien im Dauerstreit mit der Firma Microsoft befindet, der Firma Microsoft verboten, bestimmte negative Äußerungen über die Plattform softwarebilliger.de zu veröffentlichen. Der Branchen-Nachrichtendienst Heise berichtet, hierzu gehörten Passagen aus einer Pressemitteilung vom 13.03.2012, wonach auf www.softwarebilliger.de gefälschte Markensoftware angeboten werde bzw. dort entgegen einer gerichtlichen Anordnung und laufender staatsanwaltlicher Ermittlungen gefälschte Datenträger verkauft würden. Die Kammer verbot Microsoft weiterhin die Behauptung, der „Verkauf von Fälschungen geht weiter“ und „Rechtsmittel der Betreiber von www.softwarebilliger.de bleiben bislang erfolglos“. Zum vollständigen Heise-Bericht (hier).