Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG München: Keine Erschöpfung von Urheberrechten bei „unkörperlichem Vertrieb“ des Werks / Zum Handel mit gebrauchter Softwareveröffentlicht am 23. Oktober 2009
OLG München, Urteil vom 03.08.2006, Az. 6 U 1818/06
§§ 16, 17, 69 c Nr. 3 S. 2 UrhGDas OLG München hat in dieser älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass bei einem Verkauf von Softwarelizenzrechten, der keine Vervielfältigung der Software beinhaltet, keine Erschöpfung an der jeweiligen Software eintritt. Der Senat heilt auch eine analoge Anwendung der Regel für die Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht für möglich, da sich sowohl das deutsche Urheberrechtsgesetz, als auch die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.05.2001 ausdrücklich auf in einem Gegenstand verkörperte Werke, bezögen.
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