Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- Der längste Onlineshop Deutschlands?veröffentlicht am 6. Februar 2009
Maik Hönicke vom Blog Handelskraft hat sich einmal einen sehr interessanten Shop mit einer Höhe von ca. 13.000 pixel (etwa 25 Bildschirmseiten je nach der Displayauflösung und der Anzahl der Browserleisten) angesehen (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: comicexpress). Maiks Feststellung, dass das „eindeutig zu viel sei“, ist eigentlich noch untertrieben (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Handelskraft). Rein rechtlich kann die übermäßige Länge der Seite und eine Darstellung von gesetzlichen Pflichtinformationen am unteren Ende der Seite durchaus dazu führen, dass der Hinweis auf die Verbraucherrechte nicht mehr hinreichend „deutlich gestaltet“ ist (z.B. § 355 Abs. 2 S. 1 BGB). Ein derartiges Defizit findet sich dann zwar bei comicexpress nicht, dafür einige andere Abmahnungsklassiker, die Andi ebenfalls schnellstens bereinigen sollte.