Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig / Onlinehändler haftetveröffentlicht am 29. Januar 2016
OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2015, Az. 4 U 59/15
§ 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass das Zusenden sog. Weiterempfehlungs-E-Mails mittels der auf der Internethandelsplattform Amazon zur Verfügung gestellten Weiterempfehlungsfunktion den Tatbestand der unzumutbaren Belästigung nach § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG erfüllt und der Onlinehändler, welcher über Amazon Waren vertreibt, wegen des Anbietens der Weiterempfehlungsfunktion auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Die Verfügungsbeklagte könne sich nicht von vorneherein darauf berufen, sie habe auf die konkret beanstandeten Angebotsinhalte ohnehin keinen Einfluss gehabt, denn dies stehe der verschuldensunabhängigen Haftung für ihre eigenen Angebote nicht entgegen. Maßgeblich sei, dass sich der Anbieter, der seine Waren auf der Verkaufsplattform Amazon bewerbe und verkaufe, die dortigen Angaben und Funktionen für sein Angebot zu eigen mache und sich diese demzufolge als eigenes Handeln zurechnen lassen müsse. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Stuttgart: Regelungen des Sozialgesetzbuches V stellen keine Marktverhaltensregel darveröffentlicht am 4. Januar 2016
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2015, Az. 2 U 83/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG , § 4 Nr. 11 UWG, § 43b Abs. 1 SGB V, § 7 HWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass der Zuzahlungsverzicht eines Internetversandhändlers für medizinische Hilfsmittel gemäß § 7 HWG wettbewerbswidrig ist. Zugleich wies der Senat darauf hin, dass Hauptzweck des § 43b Abs. 1 und des § 33 Abs. 8 SGB V die Steuerung durch negative Anreize sei, sprich, die Beteiligten der Versichertengemeinschaft durch einen eigenen Finanzierungsbeitrag bei der Inanspruchnahme von medizinischen Hilfsmitteln zu einem verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit dem Beitragsaufkommen im Interesse der Sicherung dieses Sozialsystems anzuhalten. Dies habe selbst keine wettbewerbsbezogene Zielsetzung, so dass es auch an einer Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG fehle. Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt (Az. I ZR 143/15). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Trade-in-Programm von Amazon (Allgemeingültiger Gutschein bei zeitgleichem Verkauf von 2 gebrauchten Gütern) verstieß gegen die Buchpreisbindungveröffentlicht am 24. Juli 2015
BGH, Urteil vom 23.07.2015, Az. I ZR 83/14
§ 3 BuchPrG, § 5 § 3 BuchPrG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDer BGH hat entschieden, dass Amazons „Trade-in-Programm“ (Stand 2011/2012) gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoßen hat. Gegenstand des Programms war, dass Kunden ihre gebrauchten Bücher verkaufen konnten und im Rahmen einer zur Jahreswende 2011/2012 durchgeführten Werbeaktion zusätzlich zum Ankaufspreis einen Gutschein über 5 € auf ihrem Kundenkonto gutgeschrieben erhielten, wenn sie mindestens zwei Bücher gleichzeitig zum Ankauf eingereicht hatten. Das Problem: Dieser Gutschein konnte auch zum Kauf neuer Bücher eingesetzt werden. Beim Erwerb preisgebundener Bücher dürften, so der Senat, Gutscheine indes nur verrechnet werden, wenn dem Buchhändler schon bei Abgabe der Gutscheine eine entsprechende Gegenleistung zugeflossen sei. Zur Pressemitteilung Nr. 125/2015 des BGH: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Versender von medizinischen Hilfsmitteln darf nicht mit dem Slogan „Zuzahlung zahlen Sie übrigens bei uns nicht, das übernehmen wir für Sie!“ werben.veröffentlicht am 17. Juli 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2015, Az. 2 U 83/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 43b Abs. 1 SGB V, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a HWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Händler von Heilmitteln (hier: für Diabetiker) es zu unterlassen hat, damit zu werben, dass Zuzahlungen vom Händler getragen werden, soweit es sich nicht um eine geringfügige Zuzahlung handelt, die nicht höher als 1,00 EUR liegt. Der Senat urteilte zwar, dass es sich bei den Zuzahlungsvorschriften des Sozialen Gesetzbuches V nicht um Marktverhaltensregeln im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handele; gleichwohl sei die Werbung zu unterlassen, da sie zugleich gegen § 7 HWG verstoße. Der Zuzahlungsverzicht sei in den Augen des Verbrauchers „ein Geschenk“ des Anbieters, der ab einer Summe von 1,00 EUR auch nicht mehr geringfügig sei. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a HWG half dem Anbieter übrigens nicht: Dieser erfasse nicht Erstattungen von Zuzahlungen nach dem SGB V: Was im SGB V verboten sei, könne nicht über das HWG erlaubt sein (sog. „Gebot der Einheitlichkeit der Rechtsordnung“).
- OLG Stuttgart: Pkw in Verkaufsräumen müssen vom Händler dauerhaft, also nicht nur erstmalig, mit Hinweisen zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen versehen seinveröffentlicht am 13. März 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, Az. 2 U 139/13
§ 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Pkw-EnVKV i.V.m. Anlage 1 Pkw-EnVKVDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass Kfz-Händler verpflichtet sind, Neufahrzeuge dauerhaft und nicht nur erstmalig mit Ausstellung mit Informationen zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emmissionen zu versehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Leipzig: Onlinehändler bei eBay haftet für Rechtsverstöße des Plattformbetreibersveröffentlicht am 30. Januar 2015
LG Leipzig, Urteil vom 16.12.2014, Az. 1 HK O 1295/14
§ 3 UWGDas LG Leipzig hat entschieden, dass ein Händler auf der Internethandelsplattform eBay für technische Fehler des Plattformbetreibers haftet, wenn diese zu Wettbewerbsverstößen führen. Zitat: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Ein Vorname kann als Modellbezeichnung markenmäßig benutzt werdenveröffentlicht am 6. Januar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2014, Az. 6 U 141/14
§ 14 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verwendung eines Vornamens als Modellbezeichnung für ein Kleidungsstück in der Regel als markenmäßige Benutzung anzusehen ist. Sei dieser Vorname (hier: „Sam“) markenrechtlich für Bekleidung geschützt, stelle die Verwendung durch einen Dritten eine Verletzung dieser Marke dar. Dabei sei der Markeninhaber nicht gehalten, gegen den im Ausland (USA) ansässigen Hersteller vorzugehen, sondern könne sich auf die Abmahnung der Händler im Inland beschränken, da die Marke lediglich in Deutschland geschützt sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Händler haftet grundsätzlich nicht bei Vertrieb von Ware, die fremde Patentrechte versteckt verletztveröffentlicht am 25. November 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2006, Az. I-2 U 32/04
§ 9 PatG, § 10 PatG, § 276 Abs. 1 BGB, § 831 Abs. 1 S. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Händler nicht auf Schadensersatz haftet, wenn er Ware verkauft, die (ohne dass dies erkennbar wäre) unter Verletzung von Patentrechten hergestellt worden ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Zur Frage, ob ein Händler Schadensersatz für den Vertrieb patentrechtswidrig hergestellter Produkte leisten mussveröffentlicht am 24. November 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2012, Az. 4a O 7/09
Art. 64 Abs. 1 EPÜ, § 139 Abs. 2 PatG, § 276 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Händler, der unter Verletzung eines Patents hergestellte Ware vertreibt, nicht ohne Weiteres auf Schadensersatz haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Auch ein reiner Lizenzgeber steht zum Händler im Wettbewerbveröffentlicht am 30. September 2014
BGH, Urteil vom 10.04.2014, Az. I ZR 43/13
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Unternehmen nicht voraussetzt, dass die betroffenen Parteien sich mit gleichartigen Waren oder Dienstleistungen an die gleichen Endverbraucher wenden. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis könne auch zwischen Unternehmen verschiedener Vertriebsstufen bestehen. Insoweit dürfe auch ein reiner Lizenzgeber (Lizenz für die Herstellung nickelfreien Schmucks) einen Händler (von angeblich nickelfreiem Schmuck) abmahnen. Zitat: „Es genügt daher, wenn zwischen den Vorteilen, die jemand durch eine Maßnahme für sein Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die ein anderer dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)