Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Amazon EU s.a.r.l. haftet ohne Kenntnis nicht für Wettbewerbsverstöße von Amazon-Händlern / VOLLTEXTveröffentlicht am 27. Februar 2014
OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013, Az. 6 U 56/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Betreiber der Internethandelsplattform amazon.de nicht ohne Weiteres, insbesondere nicht ohne Kenntnis, für Wettbewerbsverstöße der auf der Plattform weitestgehend eigenverantwortlich handelnden Amazon-Händler haften. Insbesondere sei Amazon nicht dazu verpflichtet, für die einzelnen Produktgruppen genauere Vorgaben zum Einstellen der Angebote zu machen und auf diese Weise möglichen Rechtsverstößen der Händler vorzubeugen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. gegen den Betreiber Amazon EU s.a.r.l. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - LG Hamburg: Händler haftet für den Vertrieb von (unerkannt) grau importierten Musik-CDS über Amazonveröffentlicht am 19. August 2013
LG Hamburg, Urteil vom 18.06.2013, Az. 310 O 182/12
§ 17 Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Händler für den Vertrieb von (unerkannten) Grauimporten von Musik-CDS über Amazon auf Unterlassung haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Freiburg: Händler haftet für wettbewerbswidrige Werbung seines Mitarbeiters auch bei Unkenntnisveröffentlicht am 19. August 2013
LG Freiburg, Beschluss vom 31.07.2013, Az. 12 O 83/13 – nicht rechtskräftig
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 2 UWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass ein Pkw-Händler auf für wettbewerbswidrige Werbung seiner Mitarbeiter (Verkaufsangestellter) haftet. Der Mitarbeitet hatte eine Werbung bei Facebook geschaltet und dabei gegen die Regelungen der Pkw-EnVKV verstoßen, eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung vorgehalten und die Motorleistung des beworbenen Pkw nicht (auch) in „kW“ angeben. Der Händler hatte eingewandt, er habe von der Schaltung der Anzeige keine Kenntnis gehabt. Von § 8 Abs. 2 UWG hatten offensichtlich weder er noch sein Rechtsanwalt Kenntnis. Der Unterlassungsanspruch setzt im Vergleich zum Schadensersatzanspruch im Übrigen kein Verschulden voraus. Die weitere Entgegnung, bei dem Hinweis des Mitarbeiters handele es sich nicht um Werbung, also keine geschäftliche Handlung, überging der Händler, dass der konkrete Inhalt des „Hinweises“, in welchem ein bestimmtes Fahrzeug abgebildet und benannt und mit Motorleistung sowie Verkaufspreis angegeben war, als „absatzfördernd“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG bewertet werden konnte.
- Verbraucherzentrale vzbv verklagt Paypal wegen AGB-Klauseln, unter anderem dem Zurückbehaltungsrecht an Kundengeldernveröffentlicht am 28. Mai 2013
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen der Verwendung intransparenter AGB-Klauseln auf Unterlasssung verklagt. Wir dürfen anfügen: „endlich“. Die wenigsten Onlinehändler dürften die finanziellen Mittel haben, um sich gegen die plötzliche Sperrung ihrer Paypal-Guthaben effektiv zu wehren. Im Übrigen können es sich die meisten Händler, soweit sie bei eBay Handel betreiben, wohl auch nicht erlauben, gegen ein Tochterunternehmen eBays grundlegene Gerichtsprozesse zu führen, wollen sie ihre Mitgliedschaft auf der Handelsplattform nicht gefährden. (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur irreführenden Verwendung einer fremden Marke durch einen Händlerveröffentlicht am 18. April 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.03.2013, Az. 6 U 170/12
§ 14 MarkenG, § 23 MarkenG, § 24 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Abbildung einer fremden Marke in der Ladenbeschilderung eines Händlers irreführend ist, wenn dadurch der unrichtige Eindruck erweckt wird, dass zwischen dem Händler und dem Markeninhaber vertragliche Beziehungen bestehen. Dadurch werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt. Dies hätte der Händler durch einen ausreichend deutlichen Hinweis verhindern können. Gehe der Markeninhaber über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Verletzung vor, könne ein Schadensersatzanspruch jedoch durch Zeitablauf verwirkt sein, nicht aber der Anspruch auf Unterlassung. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Nachfrage des Herstellers beim Händler, warum die Preisempfehlung deutlich unterschritten werde, kann bereits unzulässige Einflussnahme seinveröffentlicht am 17. April 2013
BGH, Beschluss vom 06.11.2012, Az. KZR 13/12
§ 21 Abs. 2 GWB
Der BGH hat entschieden, dass die telefonische Nachfrage des Herstellers bei einem Händler, warum Preisempfehlungen drastisch unterschritten würden, kartellrechtlich unzulässig sein kann. Es handele sich um eine unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung des Händlers, insbesondere, wenn auf Nachfrage des Händlers zu einer weiteren Belieferung keine eindeutige Antwort gegeben werde. Zum Volltext der Entscheidung: - AG Augsburg: Für die Anwendung der „40-EUR-Klausel“ bei der Rücksendung von Waren soll bei mehreren Teilen der Einzelwert entscheidend seinveröffentlicht am 8. April 2013
AG Augsburg, Urteil vom 14.12.2012, Az. 17 C 4362/12
§ 357 BGBDas AG Augsburg hat entschieden, dass bei der Ausübung des Widerrufsrechts durch einen Verbraucher bei der Beurteilung der Tragung der Rücksendekosten der Einzelwert der zurückgesendeten Waren maßgeblich ist. Liege z.B. bei zwei Artikeln der Gesamtwert über 40,00 EUR, der Einzelwert jedoch jeweils darunter, könne der Händler dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung auferlegen. Dies ergebe sich sowohl aus dem Wortlaut der Vorschrift sowie dem Sinn und Zweck. Missbräuchliche Rücksendungen oder der Kauf mehrerer Teile, um nur eines zu behalten, sollen auf diese Weise eingedämmt werden.
- BGH: Die einmalige Belieferung eines Händlers kann für die rechtserhaltende Nutzung einer Marke ausreichenveröffentlicht am 22. Oktober 2012
BGH, Urteil vom 25.04.2012, Az. I ZR 156/10
§ 26 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass für die Ernsthaftigkeit der Benutzung einer Marke auch ein einzelner Liefervertrag mit einem Kunden ausreichen kann. Dies hänge dann von dem Umfang des Vertrages und der Bedeutung für den Markeninhaber ab. Eine rechtserhaltende Benutzung im Inland (hier: Deutschland) sei auch dann gegeben, wenn an einen Händler in Deutschland geliefert werde, der die Ware seinerseits im Ausland weiter veräußern würde. Die Lieferung an deutsche Lager belege eine inländische Nutzung und unterscheide sich grundlegend von einer nur zeitweiligen Lagerung von Ware in einem inländischen Zolllager im Zollverschlussverfahren oder der bloßen ungebrochenen Durchfuhr von für einen ausländischen Empfänger bestimmter Ware durch das Gebiet der Bundesrepublik. Der Umfang von 2.316 Fernsehgeräten reiche für die Annahme der Markennutzung aus. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Die Werbung mit „Wir montieren Markenprodukte von …“ darf ohne Einwilligung des Markeninhabers nicht mit Abbildung eines Logos betrieben werdenveröffentlicht am 15. Januar 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2011, Az. 2a O 224/11
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenGDas LG Düsseldorf hat der Beklagten die Werbung mit „Wir montieren Markenprodukte von …“ auf Auftragsbestätigungen mit Abbildung des Logos des Klägerin untersagt. Durch die Abbildung des Logos werde potentiellen Kunden eine nicht gegebene Vertragshändlereigenschaft suggeriert, was die Markenrechte der Klägerin verletze. Eine markenrechtliche Erschöpfung sei nicht eingetreten, weil das Logo nicht auf bestimmte Produkte, sondern auf das Unternehmen bezogen verwendet werde. Zudem sei die Verwendung des Logos zu reinen Informationszwecken gerade nicht erforderlich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Zur Haftung des Autohändlers, wenn der „reparierte Unfallschaden“ nicht fachgerecht gerichtet wurdeveröffentlicht am 7. Oktober 2011
KG Berlin, Urteil vom 01.09.2011, Az. 8 U 42/10
§ 434 BGBDas KG Berlin hat entschieden, dass die Bewerbung eines Gebrauchtwagens durch einen Autohändler als „reparierter Unfallwagen“ immer dann eine fachgerechte Reparatur impliziert, wenn die weitere Beschreibung als „sehr gepflegt“ oder ähnlich erfolgt. Dann dürfe ein Käufer die Angabe als positive Beschaffenheit auffassen. Ob eine fachgerechte Reparatur tatsächlich vorliege, müsse der Händler jedenfalls im Rahmen einer Sichtprüfung untersuchen. Scheine eine nicht fachgerechte Reparatur vorzuliegen, müsse er den (potentiellen) Käufer auch ohne Nachfrage aufklären. Geschehe all dies nicht, könne dem Käufer ein Rücktritt vom Vertrag nicht verwehrt werden. Zum Volltext der Entscheidung: