IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammWie Golem unter Bezugnahme auf das Wall Street Journal berichtet, räumt sich Amazon immer längere Zahlungsfristen für offene Rechnungen seiner Lieferanten ein. Es sei, so das Wall Street Journal, kein Geheimnis, dass Amazon’s finanzieller Erfolg teilweise darauf zurückzuführen sei, Geld aus den Warenverkäufen einzunehmen, bevor Lieferanten bezahlt würden. Die Zahlungsfristen wären in letzter Zeit sogar stetig ausgebaut worden. Mittlerweile betrage die Zahlungsfrist 72 Tage. Der sog. „Free-Cashflow“ in dem US-Konzern sei von 346 Millionen US-Dollar im Jahr 2003 auf 1,36 Milliarden im Jahr 2008 gestiegen. Golem weist allerdings darauf hin, dass die Situation in Deutschland anders gelagert sei. Hier erhielten die meisten Händler ihr Geld fünf bis sechs Tage nach Abschluss eines Verkaufsprozesses (JavaScript-Link: Golem).

  • veröffentlicht am 28. Oktober 2009

    Nachdem Amazon seine Verkaufsplattform 2002 für Drittanbieter öffnete, hat der Hauptkonkurrent von eBay weitere Bereiche seiner Infrastruktur für Handelspartner zugänglich gemacht. Hierzu gehören bislang schon die sog.  Amazon Web Services, also Online-Dienste wie Simple Storage Service (Datenspeicherung), Elastic Compute Cloud (Serverkapazität) und Simple Queue Service (Nachrichtenspeicherung) und die Amazon E-Commerce Services, wie ein Affiliate Programm und jetzt auch der Logistikdienst „Fulfillment by Amazon“ (FBA). Gerd Meyer-Taborsky, Senior Program Manager of Fulfillment by Amazon, erklärte gegenüber den Computer Reseller News: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2009

    LG München I, Urteil vom 15.10.2009, Az. 11 HK O 3139/09
    §§ 1, 2 Abs. 2 S. 1, 19, 20, 33 GWB, EG-Gruppenfreistellungsverordnung VO 2790/1999

    Das LG München I hat entschieden, dass Fachhändler bei Markenherstellern, die zugleich Marktführer sind, eine Belieferung auch dann durchsetzen können, wenn sie die Markenware gegenüber den Herstellerempfehlungen zu einem erheblich vergünstigten Preis (hier: bis zu 30 %) anbieten. Der Augsburger Rucksackhersteller Deuter hatte einen Händler boykottiert, welcher über einen Onlineshop die Ware stark verbilligt vertrieb. Interessanterweise wurde Deuter als Marktführer angesehen, weil das Unternehmen unter Berücksichtigung aller Qualitätsmerkmale wie Funktion, Gewicht, Design oder Haltbarkeit mit „über die besten Produkte verfügt“. Dies kommt einem richterlichen Ritterschlag gleich. (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Juli 2009

    BGH, Urteil vom 04.12.2008, Az. I ZR 3/06
    §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 4, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG

    Der BGH hat in dieser Entscheidung in Zusammenhang mit einer Verletzung der Marke „Cartier“ umfassend zu der Frage ausgeführt, wann Verkaufstätigkeiten auf der Internethandelsplattform eBay als „gewerblich“ anzusehen sind. Ein Zeichen werde im geschäftlichen Verkehr verwendet, wenn seine Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht im privaten Bereich erfolge. Dabei seien an dieses Merkmal im Interesse des Markenschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen (!). Der Senat berücksichtigte bei seiner Entscheidung die Anzahl von Waren bezogen auf einen bestimmten Zeitraum, die Gleichartigkeit der Ware, die Konzentration der Ware auf wenige Produktgattungen sowie die Anzahl von Kundenbewertungen – und führte gleichzeitig zu den Grundsätzen der geltenden Beweislast aus. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Juli 2009

    AG Neuss, Urteil vom 26.02.2009, Az. 77 C 884/08
    §§ 280, 281, 433, 434, 437 Nr. 3 BGB

    Das AG Neuss hat darauf hingewiesen, dass einem Händler keine Verletzung der Aufklärungspflicht vorgeworfen werden kann, wenn dieser bauartbedingte Probleme eines von ihm vertriebenen Produktes nicht kennt. Da es sich bei dem beklagten Händler nicht um eine Vertragshändler gehandelt habe, sei er auch nicht verpflichtet gewesen, sämtliche (mögliche) Probleme des Produkts zu kennen. Im vorliegenden Fall hatte der Händler nicht darauf hingewiesen, dass es bei einem von ihm verkauften Pkw durch Verschmutzung eines Wasserkastens und des dadurch verstopften Ablaufs zu einem Wassereintritt in den Innenraum des Pkws kommen könne.

  • veröffentlicht am 22. Juli 2009

    OLG Brandenburg, Urteil vom 17.06.2009, Az. Kart W 11/09
    § 307 BGB

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die zu Tage getretene versuchte oder vollendete Beeinflussung des Auktionsergebnisses zu Lasten der Mitbieter einen schweren Vertragsverstoß darstellt, welcher eBay berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen und die sofortige Sperrung aller Konten durchzuführen. Dass nach Darstellung des Inhabers des Computershops nicht er selbst, sondern vielmehr einer seiner Mitarbeiter, der Zugang zu allen Mitgliedskonten gehabt haben soll, für die Manipulationen verantwortlich gewesen sei, hielt der Senat für unerheblich. Ein gewerblicher Verkäufer könne sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass ein Mitarbeiter unbefugt und ohne seine Kenntnis in dieser Art und Weise gehandelt habe. Der Verkäufer hafte nämlich für seinen Mitarbeiter, da er seine Zugangsdaten an ihn weitergegeben und damit das missbräuchliche Handeln von seinen Konten aus ermöglicht habe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. April 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 21.05.2008, Az. 4 U 90/07
    §§ 5 UWG, 1 PAngV

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Werbung für ein Produkt immer den Preis inklusive der Mehrwertsteuer enthalten muss, wenn sich das Angebot zumindest auch an Privatleute bzw. Verbraucher richtet. Richtet sich ein Angebot nicht an Verbraucher, so muss dies vom Verkäufer deutlich dargestellt werden. Vorliegend bot ein Händler Automobile auf einer Internethandelsplattform für Kfz an. Dies geschah in der Form, dass auf seine Angebote alle Besucher der Internetseite, sowohl Verbraucher als auch Händler, Zugriff hatten. Die in den Angeboten genannten, hervorgehobenen Preise waren jedoch Nettopreise, die die Mehrwertsteuer nicht enthielten. Eine ausdrückliche Einschränkung hinsichtlich eines Verkaufs nur an Händler bestand nicht. Die unauffällig platzierten Angaben „Preis Export-FCA“ und „Preis-Händler-Export-FCA„, die nach Auffassung des Händlers hinreichend deutlich machten, dass seine Angebote sich an gewerbliche Kunden richteten, reichten dem Gericht nicht aus. Da Verbraucher in der Regel die Bedeutung dieser Klauseln nicht kennen würden, könnten sie sich trotzdem von dem Angebot angesprochen fühlen. Auf die Absicht des Händlers komme es hierbei nicht an. Wenn die Angebote des Händlers aus Verbrauchersicht auch an diese gerichtet seien, läge bei Nichtangabe der Mehrwertsteuer ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) vor. In diesem Verstoß läge gleichzeitig eine Irreführung und ein wettbewerbswidriges Verhalten gegenüber Konkurrenten.

  • veröffentlicht am 16. April 2009

    Laut einer Pressemitteilung von Microsoft hat das AG Nürnberg zwei Softwarehändler aus Nürnberg und München wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung einer Geldstrafe von je 3.000,00 EUR verurteilt. Der Nürnberg Händler hatte in Russland über 8.500 gefälschte CD-ROMs mit dem Betriebssystem „Microsoft Windows XP Professional“ sowie die dazugehörigen Handbücher pressen lassen und an seinen Münchner Kollegen verkauft. Letzterer versah die Fälschungen mit gebrauchten Microsoft Echtheitszertifikaten und bot sie am Markt zum Fünffachen des Einkaufspreises an. Die Produkte wurden mehrfach weiterverkauft, bis ein Händler die Fälschungen als solche erkannte. Der Münchner Händler war wegen dieser Verkäufe vom LG München I (Az.: 21 O 11265/07) zur Zahlung von über 750.000,00 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Auch der Nürnberger Händler hat Schadenersatzzahlungen im sechsstelligen Bereich zu leisten. Weitere Verurteilungen anderer Beteiligter würden, so Microsoft, erwartet. Microsoft wies darauf hin, dass nicht nur das Unternehmen zivilrechtlich haftbar sei, sondern auch der jeweilige Geschäftsführer persönlich (LG Düsseldorf Az. 12 O 15/05, OLG Karlsruhe, Az. 6 U 180/06, OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 164/06) (JavaScript-Link: Microsoft).

  • veröffentlicht am 30. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtIn einer aktuellen Meldung weist Axel Gronen über einen, soweit zutreffend, bemerkenswerten Vorgang bei Tradoria hin. Er berichtet: „Bei Tradoria darf man den Bewertungen nicht trauen: Dort kann man sie ganz einfach fälschen und sich z.B. als Verkäufer selbst bewerten.“ und weiter: „Bei Tradoria herrschen aus Händlersicht paradiesische Zustände: Dort kann man sich als Händler problemlos selbst bewerten und loben. Damit sind aber alle Tradoria-Bewertungen für Käufer wertlos.“ (JavaScript-Link: Gronen). Es bleibt abzuwarten, wie Tradoria auf diesen Vorwurf reagiert. eBay hatte in der Vergangenheit mit dem eigenen Bewertungssystem zu kämpfen (Link: negative Bewertungen), scheint dieses Problem aber durch eine nachträgliche Änderung der Bewertungspolitik abgestellt zu haben. Tradoria sollte zu einer derartigen Reform ebenfalls in der Lage sein.

  • veröffentlicht am 13. Februar 2009

    Das in St. Georgen beheimatete Shoppingportal Yatego gewinnt offensichtlich an Popularität. Während klassische Verkaufsportale wie eBay an Boden verlieren (Umsätze eBay), würde sich das deutsche Shopping-Portal Yatego, so die Betreiber, weiter überdurchschnittlich schnell entwickeln, wie einer Pressemitteilung vom 12.02.2009 zu entnehmen ist. Yatego habe im Januar 2009 mehr Neuanmeldungen als jemals in einem Wintermonat zuvor vermeldet. Seit Anfang Februar böten mittlerweile mehr als 7.000 Händler ihre Produkte über die Shopping-Plattform mit mehr als 2,7 Millionen Stammartikeln unter einem virtuellen Dach an. Seit Gründung in 2003 liege Yatego mit einem jährlichen Durchschnitts-Wachstum von 67 Prozent deutlich auf der E-Commerce-Überholspur.

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