IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Mai 2012

    LG Hannover, Beschluss vom 25.01.2012, Az. 24 O 4/12
    § 5 Abs. 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG

    Das LG Hannover hat im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass die Angabe „Keine Volumenbegrenzung“ in der Werbung für Internetzugangsverträge wettbewerbswidrig ist, wenn die angekündigte Datenübertragungsrate des Internetzuganges gedrosselt wird, sobald der Nutzer ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet. Diese Angabe sei irreführend. Ähnlich entschieden haben bereits das LG Hamburg (hier) und das LG Bonn (hier). Zum Volltext des Beschlusses:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2011

    LG Hannover, Urteil vom 30.03.2009, Az. 1 O 77/08
    § 305 Abs. 1 BGB, § 305 c BGB, § 307 BGB

    Das LG Hannover hat entschieden, dass in Teilnahmebedingungen für ein kostenloses Gewinnspiel der Rechtsweg wirksam ausgeschlossen werden kann. Eine solche Klausel sei in den Teilnahmebedingungen, die als Allgemeine GEschäftsbedingungen gemäß § 305 BGB gewertet wurden, keineswegs überraschend (vgl. § 305 c BGB). Auch eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB vermochte die Kammer nicht zu erkennen. Der Veranstalter des Gewinnspiels habe ein ganz erhebliches Interesse daran, dass über Gewinne keine Rechtsstreitigkeiten geführt würden, weil die Anzahl der potentiellen Teilnehmer an dem Gewinnspiel und damit die Anzahl gerichtlicher Gegner für ihn überhaupt nicht überschaubar sei. Die Teilnehmer an dem Gewinnspiel gingen hingegen kein wirtschaftliches Risiko ein, da sie ohne Gegenleistung erbringen zu müssen nur gewinnen könnten. Auf die Entscheidung hingewiesen hatte RA Felix Hilgert (hier).

  • veröffentlicht am 20. Juli 2011

    VG Hannover, Entscheidung vom 14.07.2011, Az. 10 A 5452/10
    Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)

    Das VG Hannover berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung über eine Entscheidung, in der die öffentliche Videoüberwachung in der Innenstadt als rechtswidrig rechtswidrig erklärt wird. Dem Argument des Klägers, dass die Beobachtung nicht offen erfolge, folgte das Gericht. Die allgemeine Aufklärung, dass solche Kameras existieren und die Möglichkeit, sich im Internet über deren Standorte und Aktivität zu informieren, sei nicht ausreichend. Es müsse vielmehr im betroffenen öffentlichen Raum selbst erkennbar sein, ob eine Beobachtung stattfinde. Dies sei beispielsweise bei in großer Höhe an Hochhäusern installierten Kameras nicht der Fall. Die Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.

  • veröffentlicht am 30. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hannover, Urteil vom 08.04.2008, Az. 18 O 23/06
    §§ 138, 242 BGB; 6 Abs. 2 AVBAS

    Das LG Hannover hat entschieden, dass es einem Fußballverein nicht per Satzung des übergeordneten Verbandes untersagt werden kann, Werbung auf den Hosen der Fußballspieler anzubringen. Die Klausel „(1) Als Werbefläche dienen ausschließlich die Vorderseite und ein Ärmel im Oberarmbereich des Trikots. (2) Werbung auf anderen zur Spielkleidung gehörenden Ausrüstungsgegenstände ist verboten“ in den allgemeinverbindlichen Vorschriften sei unwirksam. Dieses Verbot der Werbung auf Spielerhosen stelle eine unzulässige Beschränkung des Wettbewerbs dar, weil der Kläger daran gehindert sei, in dem von ihm angestrebten Ausmaße auch während des Spielbetriebs Werbung zu betreiben und dadurch Einnahmen zu erzielen. Grundsätzlich sei jede fremdbestimmte und gesteuerte Beeinträchtigung des freien unternehmerischen Entschlusses, in Konkurrenz zu anderen Marktteilnehmern zu agieren, als unzulässige Beschränkung des Wettbewerbes aufzufassen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Mai 2011

    LG Hannover, Urteil vom 08.02.2011, Az. 24 O 53/10
    §§ 339, 315 Abs.1, 315 Abs. 3 S. 2 BGB

    Das LG Hannover hat entschieden, dass das zuständige Gericht eine unangemessen hohe Vertragsstrafe herabsetzen kann. Ein Verbraucherverband hatte wegen Verstößen gegen die Energiekennzeichnungsverordnung für Pkw abgemahnt, der betroffenen Autohändler hatte sich im Fall von Zuwiderhandlung gegen die abgegebene Unterlassungserklärung zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, die vom Verband nach billigem Ermessen festzusetzen war. Der Verband forderte nunmehr für einen Verstoß außergerichtlich einen Betrag in Höhe von 7.500,00 EUR. Gerichtlich forderte der Verband dann nur noch 5.001,00 EUR. Dies erachtete das Gericht als überhöht. Dass der Kläger vorprozessual die Vertragstrafe auf 7.500,00 EUR festgesetzt, und sie für die Zwecke des Rechtsstreits auf 5.001,00 EUR beziffert habe, ohne die eine oder die andere Bestimmung zunächst zu begründen, rücke die Bestimmung in den Verdacht der Beliebigkeit. Da lediglich ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung nach drei Jahren erfolgt und die unzureichende Werbanzeige lediglich in einer Zeitschrift mit lokal begrenztem Verbreitungsgrad veröffentlicht sei, entspreche nach Wertung der Kammer eine Vertragsstrafe von 2.000,00 EUR billigem Ermessen. Zitat:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. April 2011

    AG Hannover, Urteil vom 28.03.2011
    § 106 Abs. 1 UrhG

    Das AG Hannover hat laut einer Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) einen sog. First-Seeder (eine Person, die einen urheberrechtlich geschütztes Werk erstmalig in einer Onlinetauschbörse öffentlich zugänglich macht) mit einer Geldstrafe von 3.150,00 EUR (entspricht 90 Tagessätzen zu je 35,00 EUR) verurteilt. Der Verurteilte hatte auf einem Server in einem Rechenzentrum 31 Film-, Games-, Musik- und Software-Titel über einen BitTorrent-Tracker illegal zugänglich gemacht.

  • veröffentlicht am 7. September 2010

    LG Hannover, Urteil vom 30.08.2001, Az. 25 O 3590/01 – 110 –
    §§ 3 UWG a.F.; §§ 3; 5 UWG
    n.F.

    Das LG Hannover hat in diesem etwas älteren Urteil entschieden, dass ein Gütesiegel, das eine Prüfung für einen bestimmten rechtlichen Umstand vorgibt, wettbewerbswidrig in die Irre führt, wenn die Prüfung nicht durch eine neutrale Stelle erfolgt. Die Erwartung, dass das Produkt von einer neutralen, außerhalb des gewerblichen Gewinnstrebens stehenden Stelle geprüft worden sei, diene dazu, der Beklagten einen durch die Verwendung des Begriffs „Gütesiegel“ beabsichtigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, der unlauter sei. Zum Problem der Gütesiegel, wenn eine potentiell voreingenommene Prüfstelle involviert ist, vgl. LG Stendal, LG Darmstadt und unseren Kommentar. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. April 2010

    LG Hannover, Urteil vom 19.11.2009, Az. 25 O 10/09
    §§2 Abs. 1 Nr. 1; 3; 4; 5 UWG; § 97a Abs. 2 UrhG; § 352 StGB

    Dies ist mal eine kreative Antwort auf eine Filesharing-Abmahnung, wenn sie auch ohne Erfolg blieb. Eine Rechtsanwaltsgesellschaft hatte einen Kollegen abgemahnt, nachdem dieser seinen Mandanten mit einer Filesharing-Abmahnung überzogen und für die Abmahnung Rechtsanwaltskosten von einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr bei einem Streitwert von 7.500,00 EUR geltend gemacht hatte. Die Klägerin hielt dies für eine unlautere Geschäftspraxis und verlangte, es „den Beklagten … aufzugeben, es zu unterlassen, zukünftig Verbrauchern  gegenüber bei einfach gelagerten Fällen mit nur einer unerheblichen Rechtsverletzung höhere Aufwendungen für Abmahnungen zu verlangen, als dieses nach § 97a Abs. 2 UrhG bestimmt worden ist, indem er privaten Nutzern von Filesharingprogrammen, denen mit einer Abmahnung ein einmaliger vermeintlicher Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird, zur Zahlung höherer Rechtsanwaltsaufwendungen für die Abmahnung als 100 € auffordert, auch wenn die Identität des Inanspruchgenommenen nur durch eine IP-Ermittlung stattfinden kann. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hannover, Urteil vom 17.03.2010, Az. 22 O 16/10
    §§ 312 c Abs. 2; 312 e BGB; § 3 Nr. 2 BGB-InfoV

    Das LG Hannover hat entschieden, dass ein Onlinehändler seine Kundeninformationspflichten (hier: über die Speicherung des Vertragstextes und das Erkennen und Berichtigen von Eingabefehlern) nur dadurch erfüllen kann, dass er auf diese innerhalb seiner eigenen Artikelbeschreibung hinweist. Die von der Plattformbetreiberin eBay veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entbänden den Vertragspartner eines Verbrauchers gerade nicht von der Verpflichtung nach § 3 Nr. 2 BGB-lnfoV, die erforderlichen Informationen in der jeweiligen Geschäftsbeziehung zu erteilen. Nur auf letztere Weise sei gewährleistet, dass der Kunde zuverlässig die gebotenen Informationen von seinem Vertragspartner erhalte.

  • veröffentlicht am 10. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hannover, Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08
    §§ 1004 BGB; 263 StGB; Art. 1, 2, 5 GG

    Das LG Hannover hat in dieser Entscheidung einen Bewertungskommentar bei eBay mit dem Wortlaut „Handy als „Neu“ angeboten-Handy +Zubehör gebraucht-das nenne ich Betrug!!!!“ als rechtmäßig erachtet. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich um eine Meinungsäußerung, die grundgesetzlich geschützt sei. Es handele sich auch bei dem Merkmal „gebraucht“ nicht um eine Tatsachenbehauptung. Eine solche müsste der Überprüfung mittels Beweis zugänglich sein. Die Bezeichnung des Handys und Zubehörs als gebraucht sei aber gerade keine Tatsache, da „mit der Äußerung bei dem Empfänger keine konkrete Vorstellung bestimmter Vorgänge hervorgerufen“ werde. Was wir davon halten? Die Frage, ob eine Ware „gebraucht“ ist, ist in der Tat einer Interpretation zugänglich, wie ein Urteil des AG Rotenburg beweist (Link: AG Rotenburg).

I