Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG München I: GPL-Software ist nicht urheberrechtsfreiveröffentlicht am 23. August 2009
LG München I, Urteil vom 19.08.2004, Az. 21 O 6123/04
§ 8 Abs. 2; §§ 15, 69a, 97 UrhGDas LG München I hat in diesem Urteil darauf hingewiesen, dass durch die Bedingungen der General Public License, welche für sog. Open Source Software Verwendung findet, keinesfalls ein Verzicht auf Urheberrechte und urheberrechtliche Rechtspositionen zu sehen ist. Im Gegenteil bedienten sich die Nutzer des Urheberrechts, um ihre Vorstellungen der weiteren Entwicklung und Verbreitung von Software sicherzustellen und zu verwirklichen (vgl. Dreier/Schulze, UrhG, § 69a, Rn. 11).