Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- eBay doch Monopolmacht?veröffentlicht am 23. Februar 2009
Die deutsche Monopolkommission will das Geschäftsgebahren von eBay näher unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten prüfen. Dies erklärte Justus Haucap, Vorsitzender der Kommission und Professor für Wirtschaftswissenchaften an der Uni Erlangen, gegenüber dem Journalisten-Portal ruhrbarone.de. Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung für die Bereiche Wettbewerbspolitik und Regulierung. Sie hat gemäß § 44 GWB die Aufgabe, im Turnus von zwei Jahren ein Gutachten zu erstellen, in dem der Stand und die zukünftige Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt wird und die zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Monopolkommission erstellt Hauptgutachten, welche jeweils in den geraden Jahren im Juli der Bundesregierung vorgelegt und zugleich veröffentlicht werden. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Wikipedia). (mehr …)