Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Was passiert mit der urheberrechtlichen Unterlizenz, wenn die Hauptlizenz erlischt?veröffentlicht am 25. August 2012
BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. I ZR 70/10
§ 30 Abs. 5 UhrG, § 31 UrhG, § 33 UrhG, § 35 UrhGDer BGH hat entschieden, dass auch im Urheberrecht der sog. Sukzessionsschutz gilt, wonach das Erlöschen eines Nutzungsrechts nicht zum Entfallen der daraus abgeleiteten Nutzungsrechte (Unterlizenzen) führt. Zweck dieses Sukzessionsschutzes sei es, das Vertrauen des Rechtsinhabers auf den Fortbestand seines Rechts zu schützen und ihm die Amortisation seiner Investitionen zu ermo?glichen. Das Interesse des Hauptlizenzgebers sei ebenfalls weitestgehend gewahrt. Zwar könne der Hauptlizenznehmer nach Erlöschen der Lizenz weiterhin von dem Unterlizenznehmer Lizenzgebühren verlangen. Hingegegen könne der Hauptlizenzgeber den Hauptlizenznehmer nach dem Erlöschen der Hauptlizenz auf Abtretung seines Anspruchs gegen den Unterlizenznehmer auf Zahlung von Lizenzgebühren in Anspruch nehmen. Zum Volltext der Entscheidung:
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