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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.07.2008, Az. 1 W 48/08
    §§ 2 Abs. 2 Nr. 4, 7 Abs. 1 StrEG, Nr. 4100, 4104, 4106, 4141 VV RVG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei einer unberechtigten Wohnungsdurchsuchung dem Betroffenen eine Strafverfolgungsentschädigung zu zahlen ist. Hierzu gehörten auch Verteidigerkosten. Der Antragsteller macht gemäß §§ 2 und 7 StrEG den Ersatz der Anwaltskosten geltend, die ihm aufgrund der Durchsuchung seiner Wohnung entstanden seien. Die insoweit notwendigen Aufwendungen in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen seien ersatzfähig, so der Senat, nachdem das Amtsgericht Wetzlar mit Beschluss vom 25.10.2007 – 47 Gs – 1 Js 54588/07 – festgestellt habe, dass dem Antragsteller eine Entschädigung für die Wohnungsdurchsuchung dem Grunde nach zustehe. (mehr …)

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