Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Mainz: Die Angabe der Energieeffizienzklasse von „weißer Ware“ erst auf der Produktseite eines Onlinehändlers reicht nicht ausveröffentlicht am 25. August 2014
LG Mainz, Urteil vom 30.04.2014, Az. 12 HK O 41/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 a UWG; § 6 a EnVKVDas LG Mainz hat entschieden, dass es in einem Onlineshop, der Haushaltsgeräte (Geschirrspüler, Kühlgeräte, Gefriergeräte, Kühl-Gefriergeräte, Waschmaschinen und Wäschetrockner) und Fernseher vertreibt, nicht ausreichend ist, die Energieeffizienzklasse der Geräte erst auf der eigentlichen Produktseite anzugeben. Die Angabe müsse bereits auf den Angebotsbannern der Frontseite und den Produkt-Übersichtsseiten zu finden sein. Zum Volltext der Entscheidung: