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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2015

    OLG Celle, Urteil vom 22.10.2015, Az. 13 U 47/15
    Art. 1 Abs. 2 EGV 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EGV 1924/2006, Art. 12b Buchst. b EGV 1924/2006, Art. 13 EGV 1924/2006; § 21a Abs. 7 DiätV; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung für ein Diätprodukt mit Erfahrungsberichten von Nutzern wegen Verstoßes gegen die Health-Claims-Verordnung unzulässig ist, wenn dort Angaben zu Ausmaß und Dauer einer Gewichtsabnahme getätigt werden, welche einen Abnehmerfolg suggerieren. Auch Angaben, welche eine positive gesundheitsbezogene Aussage treffen, seien nur dann zulässig, wenn sie durch die Health-Claims-Verordnung ausdrücklich erlaubt seien. Das Verfahren wird vor dem Bundesgerichtshof weiter geführt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 25. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Freiburg, Urteil vom 16.03.2015, Az. 12 O 9/15 KfH
    § 3 UWG, § 5 UWG; § 11 LFGB; Art. 10 Abs. 1 HCVO

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine Werbung für Bio Bachblüten-Mischungen mit Aussagen „zur Harmonisierung von Körper und Seele, Die Essenzen finden direkten Zugang zu Ihrer Seele, Mit unseren babella-Mischungen haben Sie immer und überall die kleinen Seelenstreichler bei der Hand, den Anforderungen des Lebens gelassen und souverän zu begegnen“ oder mit den Produktbezeichnungen „Urvertrauern, Entspannung, Creativ, Yes you can, Antrieb, Harmonie, Erdung, Freude, Energie, Optimismus, Mut, Hellwach, Selbstwert, Keep Cool, Willenskraft, Klarheit, Lebenslust, Konflikt, Unter Druck, Neustart, Loslassen, Trost, Nachtträume, Fülle, Innere Ruhe, Gelassenheit, Alles wird gut, Krisenfall und Entspannung“ keine gesundheitsbezogenen Angaben enthält und daher nicht irreführend ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. September 2014

    LG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2014, Az. 14c O 138/13
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG; Art. 10 Abs. 1 HCVO; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFBG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine nach der Health-Claims-Verordnung ausdrücklich zugelassene Werbeangabe (z.B. „B-Vitamine und Zink für Gehirn, Nerven, Konzentration und Gedächtnis“) hinsichtlich der Wirksamkeitsangabe nicht weiter nachgewiesen werden muss. Die Verordnung sei gegenüber dem LFGB, welches eine ausreichende wissenschaftliche Absicherung von Wirksamkeitsaussagen von Lebensmitteln vorschreibe, vorrangig zu prüfen. Vorliegend sei auch keine Irreführung dahingehend anzunehmen, dass der Verbraucher die ausdrücklichen Angaben für z.B. Zink auf andere Inhaltsstoffe übertrage. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2009, Az. 37 O 74/08
    §§ §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG, Art. 8 Abs. 1 „Health Claims – Verordnung“ (HCVO)

    Das LG Düsseldorf hat in diesem Fall einem Lebensmittelhersteller untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Erfrischungsgetränk „Bionade“ anzugeben, dass dieses Getränk „viel Calcium und Magnesium“ enthalte und / oder „calciumreich“ sei und/oder dieses Getränk (mit Ausnahme des Produkts „Bionade aktiv“) enthalte Calcium und / oder Magnesium. Unberührt blieb die Möglichkeit der Angabe von Zutaten auf den Verpackungen der Produkte der Antragsgegnerin. (mehr …)

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