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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Februar 2016

    KG Berlin, Urteil vom 10.07.2015, Az. 5 U 154/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; Art. 5 EGV 1924/2006, Art. 6 EGV 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EGV 1924/2006

    Das KG Berlin hat entschieden, dass mehrere gesundheitsbezogene Werbeaussagen eines Verkaufssenders für ein Nahrungsergänzungsmittel irreführend sind. Dazu gehörten u.a. die Behauptungen „dieses Produkt macht schlau“ oder „der Ginkgobaum sorgt nachweislich für eine verbesserte Durchblutung der Kapillaren“. Dabei handele es sich um gesundheitsbezogene Angaben, die in dieser Form weder nachgewiesen noch durch die Health Claims Verordnung (HCVO) zugelassen seien. Zwar bestünden für einige Inhaltsstoffe des beworbenen Mittels Zulassungen nach der HCVO, die Angaben müssten sich dann jedoch auch spezifisch auf die dort genannten Stoffe beziehen und nicht auf das Mittel im Allgemeinen. Zudem seien einige Angaben falsch wiedergegeben. Die Angaben „Eisen trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei“ und „Pantothensäure trägt zu einer normalen geistigen Leistung bei“ wären gemäß der HCVO zugelassen, jedoch könne daraus nicht vorliegende Aussage abgeleitet werden, dass ein Produkt „schlau mache“. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 22. Januar 2016

    KG Berlin, Urteil vom 27.11.2015, Az. 5 U 96/14
    § 4 Nr. 11 UWG a.F.; Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EGV 1924/2006, Art. 10 Abs. 3 EGV 1924/2006, Art. 13 EGV 1924/2006, Art. 14 EGV 1924/2006

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Werbeangabe auf einem Rotbuschtee „Vitamine GESUND“ wettbewerbswidrig ist. Es handele sich um eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe, welche nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) ohne die Beifügung einer in der Liste nach Art. 13 oder Art. 14 HCVO enthaltenen speziellen gesundheitsbezogenen Angabe unzulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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