IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. September 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2014, Az. I-20 U 151/13
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Informationsschreiben eines Unternehmens an Fachkreise für Wärmedämmverbundsysteme, welches ein Produkt eines Mitbewerbers als „Dämmfalle“ und „Sondermüll“ bezeichnet, einen unzulässigen Werbevergleich enthält. Der Mitbewerber, der durch die konkrete Nennung seines Produkts identifizierbar sei, werde dadurch in unlauterer Weise herabgewürdigt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. September 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 23.08.2011, Az. I-4 U 67/11
    § 8 Abs.1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt den Blogbeitrag eines Dritten veröffentlichen darf, in welchem die Tätigkeit einer konkurrierenden Kanzlei bzw. eines Rechtsanwalts derselben als „doppelmoralisch“ bezeichnet wird. Es handele sich im vorliegenden Zusammenhang um eine Kritik, die von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sei und nicht um eine pauschale unlautere Herabsetzung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. August 2015

    OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2008, Az. 4 U 154/07
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig sein kann, ein Urteil über einen Mitbewerber in nicht anonymisierter Form zu veröffentlichen, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass der Unterlegene Verbraucher planmäßig in die Irre geführt habe, obwohl es sich um ein Urteil für einen Einzelfall handelt. Durch die Veröffentlichung im Internet werde der Mitbewerber in unzulässiger Weise in ein negatives Licht gerückt und dadurch herabgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.06.2015, Az. 6 U 46/14
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 8 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Bank als „Schmuddelkind der Bankenbranche“ und die Aufforderung, die Zusammenarbeit mit dieser Bank zu beenden, wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Bei diesen Äußerungen durch einen Brancheninformationsdienstverlag handele es sich um eine unlautere Herabsetzung der Bank sowie eine gezielte Behinderung. Eine geschäftliche Handlung durch die Publikation sei zu bejahen, da eine mit der Absatzförderung eines Dritten unmittelbar zusammenhängende Handlung vorgelegen habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2014, Az. 6 U 30/14
    § 4 Nr. 7 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Wiederholungsgefahr für eine wettbewerbsrechtlich unlautere Handlung neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder dem Erlass einer einstweiligen Verfügung bzw. eines Unterlassungsurteils auch durch eine Änderung tatsächlicher Umstände entfallen kann. Vorliegend hatte die Beklagte eine Presseerklärung veröffentlicht, in welcher sie in unlauterer Weise über eine gegen die Klägerin ergangene einstweilige Verfügung berichtet hatte. Diese Verfügung war jedoch nachfolgend aufgehoben worden, so dass eine Wiederholung der Berichterstattung nicht zu befürchten sei. Auf diesen Umstand müsse sich die Beklagte allerdings auch berufen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Mai 2014

    BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. I ZR 77/12
    § 307 Abs. 1 Ch BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein Vertragsstrafeversprechen im Rahmen einer Unterlassungserklärung unwirksam sein kann, wenn die Höhe der Vertragsstrafe bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verstoß und den damit verbundenen Gefahren stehe. Dies sei auch im kaufmännischen Verkehr der Fall. Allerdings bestehe keine Pflicht, im kaufmännischen Verkehr eine Vertragsstrafe nach dem sog. „neuen Hamburger Brauch“ (unbezifferte Vertragsstrafe, deren Angemessenheit gerichtlich überprüfbar ist) zu vereinbaren. Im vorliegenden Fall sei die vereinbarte Vertragsstrafe von 25.000,00 EUR pro Verstoß jedoch noch als verhältnismäßig zu bewerten. Es ging um die Führung eines markenverletzenden Firmennamens, der auch nach Abgabe der Unterlassungserklärung noch in verschiedenen Branchenverzeichnissen zu finden war. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Mai 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 12.12.2013, Az. I ZR 131/12
    § 4 Nr. 7 UWG; Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO

    Der BGH hat entschieden, dass auch eine englischsprachige Pressemitteilung auf einer englischsprachigen Internetseite die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründen kann. Voraussetzung sei, dass sich der Internetauftritt auch auf den inländischen Markt auswirke. Dies sei dann der Fall, wenn den Nutzern einer deutschsprachigen Version der Internetseite gezielt die Möglichkeit gegeben werde, auf die englische Version zu wechseln und sich der Inhalt auch der englischen Pressemitteilung sich vor allem an Nutzer im Inland richte (hier: Verunglimpfung einer inländischen Konkurrentin). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Februar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 14.11.2013, Az. 4 U 88/13
    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 GG; § 823 BGB, § 1004 BGB; § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Äußerung in einem Interview über einen Konkurrenten, die u.a. die Elemente enthält „Eben Menschen, die sich auf den Lorbeeren der anderen ausruhen, ja sogar damit prahlen.“ oder „So auch bei der O. Wer mit Söldnern aufbaut, wird schnell allein dastehen.“, von der Meinungsfreiheit geschützt ist. Es handele sich, wie aus dem Kontext deutlich werde, um eine Äußerung, die sich erkennbar auf subjektiver Grundlage einschätzend und wertend auch über den Kläger verhalte. Dabei handele es sich im Kern nicht um nachprüfbare Tatsachenbehauptungen, die nur richtig oder falsch sein könnten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Februar 2014

    OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.12.2013, Az. 1 U 36/13
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 UWG, § 8 UWG

    Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass die Werbung eines Stromversorgers mit dem Slogan „Wir haben die bessere Energie“ zulässig und nicht irreführend ist. Es werde weder ein konkreter Mitbewerber in Vergleich genommen noch liege eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung vor. Es sei jedoch nicht zulässig, mit dem Auszug aus einer Abrechnung eines Konkurrenten und der Frage „Hat Ihr Energieversorger in ihrer aktuellen Jahresabrechnung eine Preiserhöhung versteckt?“ zu werben. Hier werde der Verbraucher zu der Fehlvorstellung verleitet, dass der durch das verwendete Abrechnungsschreiben in Bezug genommene Konkurrent unredlich handele. Auf die Erkennbarkeit des Mitbewerbers komme es dabei nicht an. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. November 2013

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.09.2013, Az. 6 U 105/12
    § 4 Nr. 7 UWG, § 9 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass im Falle einer wettbewerbswidrigen Herabsetzung eines Mitbewerbers diesem der Schaden zu ersetzen ist, der auf Grund von Kundenkündigungen wegen dieser Herabsetzung entstanden ist. Dieser Schaden berechne sich aus dem entgangenen Gewinn aus den gekündigten Vertragsverhältnissen, allerdings seien ersparte Aufwendungen und Einnahmen, die an Stelle der Vergütungen erzielt wurden, anzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung:

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