Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hanau: Wie der rechtswidrig erzielte Gewinn einer Abo-Falle abgeschöpft wirdveröffentlicht am 26. Januar 2009
LG Hanau, Urteil vom 01.09.2008, Az. 9 O 551/08
§§ 3, 10 UWGDas LG Hanau hat in dieser Entscheidung den Betreiber einer sog. Abo-Falle, die Online Service Ltd., welche die Seiten lebenstest.de, berufs-wahl.de, iq-fieber.de und online-flirten.de unterhält, dazu verpflichtet, den rechtswidrig erzielten Gewinn an die Verbraucherzentrale (vzbv) herauszugeben. Zuvor war das Unternehmen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zur Unterlassung verurteilt worden (LG Hanau, Urteil vom 07.12.2007, Az. 9 O 870/07).