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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 26.02.2008, Az. 4 U 157/07
    § 4 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 101 a UrhG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Verletzung des Urheberrechts des Herausgebers an einem Sammelwerk (Sammlung von Zeitschriften mit wissenschaftlichen Artikeln) vorliegt, wenn diese Artikel durch einen Verlag in einer Datenbank zusammengefasst und über ein Internetportal veröffentlicht werden, ohne dass eine Online-Veröffentlichung ursprünglich vereinbart war.  Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Mai 2013

    LG Augsburg, Beschluss vom 19.03.2013, Az. 1 Qs 151/13
    § 53 Abs. 1 StPO, § 97 Abs. 5 S. 1 StPO, § 160a Abs. 2 StPO

    Das LG Augsburg hat entschieden, dass Beiträge von Nutzern im Onlineforum einer Zeitung nicht der Pressefreiheit unterfallen und der Herausgeber der Zeitung diesbezüglich kein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen kann. Im Gegensatz zu abgedruckten Leserbriefen unterfielen solche Äußerungen nicht dem Schutzbereich des § 53 StPO, da eine redaktionelle Aufbereitung der Beiträge nicht stattfinde. Sie würden weder überarbeitet noch vor Veröffentlichung überprüft. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2011, Az. I-20 U 164/11
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Produktion und Verteilung einer unentgeltlichen Mitgliederzeitung des Marketing-Clubs eines Herausgebers nicht gegen dessen vereinbartes Konkurrenzverbot mit einem Verlag verstößt. Verlag und Herausgeber hatten die gemeinsame Herausgabe einer Zeitschrift „A“ vereinbart und im zu Grunde liegenden Vertrag die Klausel „keine Konkurrenzobjekte der Zeitschrift zu betreiben oder sich an einem derartigen Projekt zu beteiligen“ aufgenommen. Darunter falle jedoch nicht die Verteilung einer Mitgliederzeitung „H“ unter den Mitgliedern des Marketing-Clubs, da der Zeitschrift „A.“ durch das Vorhaben des Antragstellers keinerlei Einbuße bei den abgesetzten Exemplaren drohten, weil die künftig mit der Zeitschrift „H.“ versorgten Mitglieder der Marketing-Clubs auch weiterhin mit der Zeitschrift „A.“ ausgestattet würden. Daher sei nach der vorzunehmenden Auslegung des Vertrags kein Verstoß anzunehmen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Beschluss vom 03.07.2012, Az. 7 W 53/12
    § 56 RStV; § 11 HmbgPresseG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Verlag, dem mehrere unterschiedliche Gegendarstellungen für eine Erstmitteilung zugehen, keine davon veröffentlichen muss, wenn der Betroffene nicht eindeutig zu erkennen gibt, durch welche Gegendarstellung er seine Ansprüche als erfüllt ansieht. Sei letzteres nicht der Fall, sei das Gegendarstellungsverlangen nicht gesetzeskonform ausgebracht worden und damit von dem betroffenen Herausgeber nicht zu erfüllen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 19/07
    §
    6 Abs. 2 Satz 1 UrhG, 71 UrhG

    Der BGH musste in dieser Entscheidung dazu Stellung nehmen, wann ein „verschollenes“ Werk erstmals erschienen ist, um die Ansprüche der Klägerin hinsichtlich ihrer Verwertungsrechte prüfen zu können. Gemäß § 71 UrhG hat derjenige, der ein bisher nicht erschienenes Werk als Erstes herausgibt, die ausschließlichen Verwertungsrechte inne. Derjenige, der sich auf diese Vorschrift stütze, müsse allerdings nachweisen, dass das fragliche Werk vorher tatsächlich noch nicht „erschienen“ sei. Im Falle der Vivaldi-Oper „Motezuma“, die lange als verschollen galt, gelang der Klägerin, in deren Handschriftenarchiv die Partitur dieser Oper wieder auftauchte, dieser Nachweis nicht. Zwar genüge hier bei der aufgrund des Zeitablaufs von fast 300 Jahren schwierigen Beweislage zunächst der Hinweis der Klägerin, dass das Werk bislang nicht erschienen sei, die Beklagte habe aber nachvollziehbar anhand konkreter Anhaltspunkte darlegen können, dass vorliegend doch ein Erscheinen der Oper stattgefunden habe. Aus diesem Grund lehnte der Senat ein Verwertungsrecht der Klägerin ab. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bielefeld, Urteil vom 11.05.2010, Az. 4 O 292/06
    §§ 4, 97,
    101a UrhG

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass das Herausgeberurheberrecht des Herausgebers einer Zeitschrift (Sammelwerk) nicht verletzt wird, wenn Artikel aus dem Zeitschriftenverbund herausgelöst und zum Abruf in einer Onlinedatenbank bereitgestellt werden. In einem Sammelwerk sei die Auswahl oder Anordnung der Beiträge eine persönliche geistige Schöpfung, ebenso die herausgeberische Gestaltung, wenn sie sowohl die Festlegung des Themenkreises beinhalte, über den informiert werden solle, als auch die Verteilung des Schwergewichts der aufzunehmenden Beiträge unter Berücksichtigung der Aktualität der behandelten Fragen. Die Auswahl der Artikel und ihre Zusammenstellung in einem Heft und damit dessen jeweilige thematische Ausrichtung oblag im entschiedenen Fall dem Kläger mit der Folge, dass zu seinen Gunsten ein Urheberrecht an dem jeweiligen Sammelwerk bestehe. Dieses bestehe jedoch nur an der Sammlung als solcher und nicht an den darin enthaltenen einzelnen Werken oder Beiträgen. Beruhe die Schutzfähigkeit eines Sammelwerks gerade auf dessen systematischer und methodischer Ordnung und finde nun durch die Herauslösung und Einstellung in eine Datenbank eine vollständige Neuordnung statt, so liege keine Verletzung des Rechts am Sammelwerk vor.

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