Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- EuG: Die Marke „Highprotect“ kann, da unmittelbar beschreibend, nicht für Stahlwaren eingetragen werdenveröffentlicht am 21. Mai 2012
EuG, Urteil vom 06.03.2012, Az. T-565/10
Art. 7 Abs. 1 lit. c EU-VO Nr. 207/2009Der EuG hat entschieden, dass die Marke „Highprotect“ nicht für Stahlwaren eingetragen werden kann. Die maßgeblichen Verkehrskreise erfassten die Bedeutung der englischen Begriffe „high“ und „protect“ in einer Weise, dass sie die Bedeutung der eine Kombination aus diesen Wörtern bildenden Gesamtmarke im Sinne von „hoher Schutz“ oder „intensiver Schutz“ verstünden. Dadurch gebe es keinen merklichen Unterschied zwischen der aus der Zusammensetzung der beiden Begriffe „high“ und „protect“ bestehenden Wortneuschöpfung und der bloßen Summe ihrer beiden Bestandteile. Die angemeldete Marke würde somit als Hinweis darauf aufgefasst, dass die betreffenden Waren über einen hohen Schutz gegen Korrosion oder Verschleiß verfügten oder einen solchen Schutz entfalteten. Folglich sei der Bedeutungsgehalt des Zeichens für alle in Rede stehenden Waren unmittelbar beschreibend. Weder der Umstand, dass der Begriff „Highprotect“ eine grammatikalisch fehlerhafte Struktur aufweise, noch der Umstand, dass es sich bei ihm um einen Phantasiebegriff handele, reiche aus, um diese Assoziation der unmittelbaren Beschreibung auszuräumen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)