Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hildesheim: Ein Versandhändler darf Verbrauchern nicht unaufgefordert Waren zusendenveröffentlicht am 5. Juni 2010
LG Hildesheim, Urteil vom 05.05.2010, Az. 11 O 42/09
§§ 3; 7 Abs. 1 UWGDas LG Hildesheim hat entschieden, dass die BTN Versandhandel GmbH Verbrauchern nicht unaufgefordert Waren samt Rechnung zusenden darf. Die GmbH, welche Münzen und Medaillen vertrieb, hatte Verbraucher angerufen und anschließend eine Medaille samt Rechnung geschickt. Dem Vortrag, dass der Kunde in dem Telefonat von gut eineinhalb Minuten mit dieser Verfahrensweise einverstanden gewesen sei, schenkte die Kammer keinen Glauben. Innerhalb der Kürze des Telefonats sei von dem Angerufenen keine freie Entscheidung zu erwarten gewesen; dieser werde vielmehr überrumpelt. Der als Zeuge geladene Verbraucher konnte den Anruf bestätigen, allerdings auch, dass er der Zusendung nicht zugestimmt habe.
- LG Hildesheim: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung durch Einschaltung mehrerer Rechtsanwaltskanzleienveröffentlicht am 16. März 2009
LG Hildesheim, Beschluss vom 10.05.2007, Az. 11 O 17/07
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Hildesheim hat die Voraussetzungen für einen Fall von rechtsmissbräuchlicher Abmahnung konkretisiert: Hierfür spräche, wenn ein und derselbe Gegner wegen zweier identischer Wettbewerbsverstöße im Abstand von einem Monat durch zwei unterschiedliche Kanzleien abgemahnt werde. Ein weiteres Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit sei, wenn in einfach gelagerten, regelmäßig unstreitigen Sachverhalten bei einer nicht schwierigen rechtlichen Problematik mehrere Anwaltkanzleien eingeschaltet würden und bundesweit gegen den Mitbewerber vorgegangen werde. Das Argument, die Beauftragung mehrerer Anwaltskanzleien diene der Qualitätsverbesserung der juristischen Vertretung, sei bei Rechtsstreitigkeiten wie der vorliegenden nicht überzeugend. Ginge es der Antragstellerin um die Qualitätsverbesserung, so die Hildesheimer Kammer, hätte sie die Kanzleien nicht parallel, sondern nacheinander eingeschaltet. Interessant ist, dass das Landgericht Hildesheim offensichtlich auch die konzernartige Verwebung der Abmahnerin und einer gleichfalls als Massenabmahnerin bekannten Muttergesellschaft unter der gleichen Geschäftsführung als Indiz für eine Rechtsmissbräuchlichkeit heranzog.
- BUG AG: Ende eines Serienabmahners?veröffentlicht am 5. November 2008
Die BUG AG hat am 31.10.2008 beim Amtsgericht Hildesheim die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Die Firma BUG AG betreibt die Onlineshops www.e-bug.de/www.ebug-europe.com, die gegenwärtig noch fortgeführt werden. Die BUG AG, unter Führung des Vorstands Christian Böhme, hatte selbst wie auch ihre Tochtergesellschaft e-Tail-GmbH (www.norskit.com) in der Vergangenheit in erheblichem Umfang und gleich mit Hilfe mehrerer Rechtsanwaltskanzleien Onlinehändler im IT-Bereich abgemahnt, wobei die Vorgehensweise von verschiedenen Gerichten als rechtsmissbräuchlich bezeichnet wurde. So wurden Onlinehändler, welche die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigerten, mitunter an Gerichtsstandorten verklagt, die auffällig weit entfernt von dem Sitz der jeweiligen Onlinehändler lagen, wohl auch um die Bereitschaft der Onlinehändler zur Verteidigung zu erschüttern. Im Jahre 2004 machte die BUG AG durch eine Auseinandersetzung mit dem Verbraucherschutz-Forum Snakecity auf sich aufmerksam, in welchem sich eine Vielzahl von Kunden über die Onlineshops www.norskit.com und www.e-bug.de beschwert hatte (? Klicken Sie auf diesen Link: Snakecity). Die Bekanntmachung des AG Hildesheim vom 03.11.2008 lautet: „In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BUG Computer Components Aktiengesellschaft, An der Bundesstr. 1, 31061 Alfeld (AG Hildesheim HRB 201264), vertr. d.: Christian Böhme, An der Bundesstr. 1, 31061 Alfeld (Vorstand) ist am 31.10.2008 um 12.09 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Helge Wachsmuth, Alexanderstr. 2, 30159 Hannover, Tel: 0511/325095, Fax: 0511/329934 bestellt worden.“ (Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de).