Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Zum urheberrechtlichen Schutz für kurze Musiksequenzenveröffentlicht am 17. April 2015
BGH, Urteil vom 16.04.2015, Az. I ZR 225/12
§ 97 UrhGDer BGH hat entschieden, dass die Übernahme kurzer Musiksequenzen als Hintergrundloops für Rap-Stücke (hier: durch den Rapper Bushido) nicht zwingend eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Es müsse sachverständig geprüft werden, durch welche objektiven Merkmale die erforderliche schöpferische Eigentümlichkeit der übernommenen Sequenzen bestimmt werde, so dass kein reines routinemäßiges Schaffen vorliege. Die Angelegenheit wurde zur Entscheidung zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 63/2015 des BGH vom 16.04.2015: (mehr …)