Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Karlsruhe: Liegt einer Immobilie ein Erbbaurecht zu Grunde, muss in der Werbung darauf hingewiesen werden / Erbbauzinsveröffentlicht am 30. April 2014
LG Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2014, Az. 14 O 77/13 KfH III – rechtskräftig
§ 5a Abs. 2 UWG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVDas LG Karlsruhe hat entschieden, dass Immobilien, denen ein Erbbaurecht zu Grunde liegt, nur unter Angabe der Restlaufzeit des Erbbaurechts und der Höhe des Erbbauzinses beworben werden dürfen. Auf der Internetplattform www.immobilienscout24.de war im vorliegenden Fall eine Eigentumswohnung für 195.000,00 EUR und dem Hinweis angeboten worden, das Haus sei auf einem „Erbbaugrundstück“ errichtet worden. Für besonders wichtig hielt die Kammer die Restlaufzeit des Erbbaurechts, da nach dessen Erlöschen das Eigentum an den auf dem betreffenden Grundstück befindlichen Bauwerken an den Grundstückseigentümer zurückfalle.
- Mobile Commerce: Machen Sie Ihren Onlineshop fit!veröffentlicht am 19. Februar 2009
Nachdem die Bedeutung von Handys und Digital Handhelds/PDAs zur Wahrnehmung digitaler Inhalte im Internet zunimmt, sollten sich auch Shopbetreiber langsam auf die wachsenden Anforderungen des Mobile Commerce einstellen. Eine hilfreiche Übersicht von zehn grundlegenden Tipps zur richtigen Vorgehensweise findet sich bei shoplupe.de. Zu beachten ist, dass der Onlineshop auch für die neuen Browser, wie sie auf dem Google-Handy oder Apples iPhone verwendet werden, lesbar ist, also mit diesen kompatibel ist. Das iPhone benutzt beispielsweise ausschließlich den Browser Safari und kann Flash-Dateien nicht lesen. Shoplupe weist ferner darauf hin, dass das Einkaufsverhalten von Mobile Usern anders ist als bei Home Usern, die über einen großen Bildschirm verfügen. Diese und andere Tipps finden Sie hier (Shoplupe).
- Registrierung, Login und wie Sie den Nutzer nicht gleich wieder verlierenveröffentlicht am 12. Januar 2009
Zum Thema „Usability“ von Shops ist bereits viel gesagt und geschrieben worden. Besonders kritisch wird es dann, wenn der Nutzer sich zu registrieren oder, nach erfolgter Registrierung, anzumelden (Login) hat. Das Blog paulinepauline führt einige interessante Punkte auf, die dem Seitenbetreiber helfen sollen, einen informierten Nutzer zu halten, anstatt denselben verärgert zu verlieren. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link der JavaScript verwendet: paulinepauline). Interessant sind in diesem Zusammenhang insbesondere die zutreffenden Anmerkungen des Kommentierers „Ralf“. Jede Medaille hat zwei Seiten …
- Best practice: 10 Regeln, wie der Onlinehändler den Kundenansturm zu Weihnachten bestehtveröffentlicht am 23. Dezember 2008
Die deutsche Zeitschrift „CIO“ (Chief Information Officer) hält Ratschläge vor, wie dem alljährlichen Weihnachtsansturm aus Sicht der Onlinehändler Rechnung zu tragen ist. CIO wörtlich: „Unendliche Warteschleifen, Besetztzeichen und genervte Service-Mitarbeiter. Hotlines sind dann kaum noch zu erreichen. Was für den Shop zu gigantischen Kosten führt, bringt beim User auch noch Frust und Ärger. Viele Anrufe von Kunden wären aber vermeidbar, wenn im Shop die nötigen Informationen verständlich dargestellt wären.“ CIO schlägt zehn Schritte vor, um die Flut von Kundenanfragen zu minimieren. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: CIO).