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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Oktober 2014

    OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014, Az. 6 U 20/14 – nicht rechtskräftig
    § 985 BGB, § 950 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Tonbandaufzeichnungen, die von einem Ghostwriter zum Zwecke der Fertigung von Memoiren seines Auftraggebers gefertigt wurden, an den Auftraggeber (ehemaliger Bundeskanzler) auf dessen Verlangen herauszugeben sind. Der Auftraggeber habe einen schuldrechtlichen Herausgabeanspruch, da er Eigentümer der Bänder sei, auch wenn diese sich nie in seinem Besitz befunden hätten. Er sei als Hersteller der Bänder – auf denen ausschließlich seine Stimme zu hören ist – anzusehen, was den Eigentumserwerb begründe. Urheberrechtliche Ansprüche seien daher nicht zu prüfen gewesen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde seitens des Beklagten eingelegt. Zum Volltext der Entscheidung:

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